Hier wurde doch immer kritisiert, der DMFV täte nichts für uns. Stimmt nicht. Der DMFV hat gerade veröffentlicht, dass man bis 2 kg mit dem popeligen 21e Schein, ab 2021 weiter für 2 Jahre als Flugmodell weiter fliegen darf in Kat A1, auch Überflug von Menschen erlaubt. Das wäre ein Grund, die Mini 2 zu stornieren dmfv.aero/allgemein/kenntnisna…RzuNMNfa9vqZ4u5tZM8BH4yQM Offensichtlich haben sie ja doch was getan, nämlich dafür gesorgt, dass wir mit Bestandsdrohnen nach A1 weiterfliegen können!!! Kenntnisnachweis gemäß § 21e LuftVO Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2022Einsatz von: Flugmodellen (> 2kg und höher als 100 Meter) und Drohnen (> 2kg) im Sport- und FreizeitbereichArt: Online-EinweisungUmschreibung: keine Umschreibung auf Nachweise des LBA möglich (ggf. Anerkennung bis Gültigkeitsende als Kenntnis-/Kompetenznachweis im Verbandsrahmen denkbar)Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC
TOD mit der letzten Fahrt beschäftigt sich kaum jemand gern. Für Hans-Joachim Hübner ist sie Alltag Von verstohlenen Blicken, speziellen Umbauten und Totenscheinen: eine Fahrt im Bestattungswagen. Hans-Joachim Hübner steuert den goldfarbenen
zum Artikel gehenSeit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn, der aktuell bei 12 Euro liegt. Aber es bleibt alles in Bewegung: Über weitere Erhöhungsschritte berät sich die Mindestlohn-Kommission bis z
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