Verbraucherschutz: BGH bestätigt Recht auf Neukundenbonus

Kunden des insolventen Energieversorgers BEV steht der zugesagte Neukundenbonus weiterhin zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (IX ZR 267/20). Im vorliegenden Fall wollte der Insolvenzverwalter den Neukundenbonus nicht mehr in vollem Umfang gewähren, nachdem das Unternehmen 2019 Insolvenz anmeldete. Dagegen ging der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Musterfeststellungsklage vor, der sich über 5.000 Personen angeschlossen hatten. Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen beim vzbv, betonte die Bedeutung vertraglicher Zuverlässigkeit. Verbraucher müssten sich auf gegebene Zusagen verlassen können. „Nachträgliche einseitige Anpassungen darf es nicht geben, auch nicht nach einer Insolvenz“, so der Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen. In den BEV-Verträgen gab es keine Bedingung, wonach der Neukundenbonus nur nach Ende der Mindestvertragslaufzeit gezahlt werden soll. Dies wurde bereits vom Oberlandesgericht München festgestellt und vom BGH bestätigt. Endrechnungen des Insolvenzverwalters müssen den Bonus unabhängig von der Laufzeit berücksichtigen. Für Kunden kann dies bedeuten, dass Nachforderungen reduziert werden oder komplett entfallen. Das Urteil ist rechtskräftig. Quellen: vzbv.de/bundesgerichtshof.de © FotoliaDer Beitrag Verbraucherschutz: BGH bestätigt Recht auf Neukundenbonus erschien zuerst auf Asconda.

zum Artikel gehen

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter

Bundesfinanzhof bestätigt Recht auf Steuerermäßigungen auch für Mieter

zum Artikel gehen

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter

Bundesfinanzhof bestätigt Recht auf Steuerermäßigungen auch für Mieter

zum Artikel gehen

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter

Bundesfinanzhof bestätigt Recht auf Steuerermäßigungen auch für Mieter

zum Artikel gehen

vfm Versicherungs- Finanzmanagement GmbH bestätigt exzellentes Urteil im Maklerpool-Rating

Köln, den 27. Februar 2023 – Für ihren hervorragenden Maklerservice erhält die vfm Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH (vfm GmbH) bereits zum 11. Mal die Bestnote im Rating für Maklerpools und Verbünde. Dabei bestätigt das Unternehmen in allen Teil

zum Artikel gehen

DVAG Bank bestätigt exzellentes Urteil im Assekurata-Karriere-Rating

Köln, den 26. September 2022 – Die Deutsche Vermögensberatung Bank AG erzielt wiederholt die Bestnote im Karriere-Rating der Assekurata Solutions GmbH. Bereits zum 12. Mal in Folge überzeugt der Finanzvertrieb mit einer zielführenden Unterstützung im Bere

zum Artikel gehen