Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (zum Beispiel Verwarngeld wegen Parkverstoß). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel Frachtvertrag oder Gewährleistungsrecht beim Autokauf) und Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Schadenersatz und verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften). Quelle: Wikipedia
Abrupt Rückwärtsausparken: Hohe Haftungsrisiken für Fahrzeuglenker Verkehrsunfälle beim Rückwärtsausparken sind leider weit verbreitet und können zu schwerwiegenden Folgen führen. In vielen Fällen sind hierbei Teilnehmer des fließenden Verkehrs involviert
zum Artikel gehenNach einem Unfall kann es oft schwierig sein, bei der Gegenseite Ihr gutes Recht zu erlangen. Gerne nehme ich in einem solchen Fall Ihre Interessen wahr und setze mich für Sie mit der Gegenseite, Versicherungen oder Ermittlungsbehörden in Verbindung. Auch
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgebiete, in denen ich in meiner Kanzlei hauptsächlich tätig bin. Für weitere Information zu den einzelnen Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Inkasso/Zwangsvollstreckung, Mietrecht, und V
Fahrer riskiert beim Verlassen der Unfallstelle den Verlust des Kaskoschutzes (anwalt-suchportal) Verlässt der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informier
zum Artikel gehenEine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig. Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AO ist ein schriftli
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