Der ASB Baden-Württemberg e.V. unterstützt weiterhin seine Beschäftigten und hat die seit Januar 2023 ausbezahlte freiwillige Entlastungszulage als Hilfe in der Energiekrise und der anhaltend hohen Inflation verlängert und wird diese auch nach dem September 2023 weiter ausbezahlen. Die freiwillige, steuer- und sozialversicherungsfreie Entlastungszulage in Höhe von • 150 EUR pro Monat für hauptamtliche Mitarbeitende (Teilzeitbeschäftige anteilig) sowie Auszubildenden • 50 EUR pro Monat für geringfügig Beschäftige, FSJ- und BFD’ler. wird aufgrund der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen netto, ohne Abzüge ausbezahlt. Die Maßnahme ist befristet bis zum 31. März 2024. In dieser Zeit werden die tariflichen Entgelte im TV-L neu verhandelt und die Ergebnisse sowie die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich müssen zunächst abgewartet werden. Gemäß unserem Leitspruch „Wir helfen hier und jetzt“ stehen wir an der Seite unserer Mitarbeitenden und unterstützen Sie gerne schnell und direkt! Der Beitrag Verlängerung der Entlastungszulage für ASB-Mitarbeitende erschien zuerst auf Arbeiter-Samariter-Bund.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Verlängerung der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer unter dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU vorgelegt. Die Verlängerung soll für den Zeitraum von 2024 bis 2027 gelten. Die derzeit geltenden Regeln l
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