Diese interessante Frage ist im Bußgeldkatalog eindeutig dahingehend geregelt, dass ein Verhüllungsverbot nach wie vor besteht. Hiernach ist das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken, verboten. Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird
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