Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU zählt zu den Versicherungen, die definitiv als essentiell zu betrachten sind. Zahlreiche Versicherungsnehmer entscheiden sich für die BU-Versicherung, da mit dieser Versicherung definitiv wichtige Leistungen erhalten werden können, wenn es um Schadenfall kommt. Die BU-Versicherung greift ein. Wenn der Versicherungsnehmer als berufsunfähig gilt und seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Sofern man zu einem im Vorfeld definierten Prozentsatz nicht mehr in der Lage ist, seiner Tätigkeit nachzugehen, ist dies in vielen Fällen ein Leistungsfall, in dem die BU einspringt und entsprechende Zahlungen leisten muss. Es muss sich hierbei nicht unbedingt um eine körperliche Einschränkung handeln. Auch psychische Einschränkungen können dazu führen, dass die BU einspringt und entsprechende Zahlungen leisten muss. In vielen Fällen wird die BU als Zusatzversicherung abgeschlossen. Große Auswahl an BU-Versicherungen in Deutschland Es gibt in Deutschland sehr viele verschiedene BU-Versicherungen (siehe Übersicht zum Thema BU-Versicherungen). Mehr als 67 verschiedene Versicherer mit mehr als 91 verschiedenen Tarifen können ausgewählt werden. Bevor eine Versicherung abgeschlossen wird ist es jedoch notwendig, dass der Bedarf ermittelt wird. Das heißt konkret, dass mindestens z.B. 80% des aktuellen Nettoeinkommens durch die Versicherung geleistet werden sollte, wenn es zu einem Schadenfall kommt. Die Versicherung sollte den Zeitraum vom aktuellen Alter bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintritts abdecken. Der Vergleich der Tarife im Rahmen der BU kann dazu führen, dass definitiv hohe Ersparnisse erzielt werden können. Es ist möglich, dass bis zu 900 Euro an Kosten im Jahr eingespart werden können, wenn man die Kosten und die Leistungen der Versicherung bewusst im Blick hat und sich genau umsieht – das kann zu einigen Herausforderungen führen und ist gar nicht so leicht zu realisieren. Bevor die Versicherung abgeschlossen wird ist es auch notwendig, dass die Risikofragen und die Gesundheitsfragen beantwortet werden. Risikoreiche Hobbys sowie z.B. Vorerkrankungen können eine Auswirkung auf den Versicherungstarif haben. Es ist ratsam, hier genau zu prüfen, welche Konditionen möglich sind und vor allem ehrlich zu sein. Wenn Vorerkrankungen oder z.B. bestimmte Hobbies nicht erwähnt werden heißt das automatisch, dass es dazu kommen kann, dass der Versicherungsschutz ausgeschlossen wird oder z.B. reduziert werden kann. Welche Laufzeit sollte bei einer BU abgeschlossen werden? Die Vertragslaufzeit der BU sollte davon abhängig gemacht werden, wann man das persönliche Eintrittsalter für die Rente erreicht. Das heißt konkret in Deutschland, dass alle Personen, die ab dem Jahr 1964 geboren worden sind, eine gesetzliche Rente von ab dem 67. Lebensjahr zu erwarten haben. Es ist daher wichtig, dass die BU den Zeitraum bis zu genau diesem Alter abdeckt, so dass man bei einer entsprechenden Erkrankung in diesem Alter ohne Probleme auch die Leistungen aus der BU wahrnehmen und nutzen kann. Sollte man die Laufzeit der BU zu kurz wählen, kann es dazu führen, dass man entsprechende Defizite oder Einbußen hinnehmen muss. Es ist daher definitiv darauf zu achten, dass der Zeitraum passend und ansprechend gewählt wird, da es sonst zu Problemen kommen kann. Wer eine BU abschließt, sollte diese definitiv nicht zu seinen Ungunsten abschließen, was viele Menschen nicht beachten. Es ist ratsam, dass bei allen Berechnungen, dass gesetzliche Eintrittsalter für die Rente als Maßstab genutzt wird. Ebenfalls sollten die eigenen Lebensumstände beachten werden, wie z.B. ob Eigentum vorhanden ist und welche anderen Einkünfte oder Renten zur Auswahl gestellt werden können. Eine möglichst genaue Rechnung ist hier definitiv von Vorteil und bietet viele Optionen, die zeigen, wieviel Geld man wirklich zum Leben benötigt. Wie hoch sollte die zu erwartende BU-Rente definiert werden? Es ist wichtig, dass die Höhe der BU-Rente so definiert wird, dass man etwa 80% des Nettoeinkommens erhält. Das heißt ganz klar, dass bei einem Nettoeinkommen von z.B. 2.000 Euro die monatliche Rente bei einem Wert in Höhe von 1.600 Euro liegen sollte. Mit dieser Rente sollte man in der Lage sein, seine monatlichen Kosten zu stemmen. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu den Leistungen aus der BU auch noch die Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente beachtet werden müssen, bzw. geklärt werden muss, ob es hier auch noch einen Anspruch gibt. Dazu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die persönlichen Lebensumstände wie z.B. die Familie oder eine Ehe müssen ebenfalls berücksichtigt werden, wenn man sich über die Höhe der BU Gedanken macht und wenn man entsprechend in die Planung einsteigen möchte. Fakt ist, dass Angestellte natürlich nach 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach 3 Jahren voller Pflichtbeiträge entsprechend der Möglichkeit haben, dass sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geltend machen können. Der Preisvergleich kann bei der Ermittlung des richtigen Tarifs für die BU eine Menge ausmachen. Es ist möglich, dass bis zu 900 Euro eingespart werden können, wenn man einzelne Tarife und Preise miteinander vergleicht. Beim Vergleich sollte immer beachtet werden, dass es natürlich starke Unterschiede geben kann, wenn man sich die Leistungen der Versicherungen anschaut. Es ist daher relevant, immer darauf zu achten, dass alles richtig verglichen wird und nur Versicherungen miteinander verglichen werden, die wirklich in Frage kommen und bei denen es wirklich die Möglichkeit gibt, diese zu unterschreiben und mit ihnen zu arbeiten. Langfristig gesehen kann die BU immer dann preisgünstig abgeschlossen werden, wenn der Tarif besonders früh im Leben unterzeichnet wird. Wer eine BU mit 20 Jahren abschließt, zahlt in der Regel weniger, als wenn diese Versicherung mit Ende 30 abgeschlossen wird. Es ist also möglich, dass die BU sehr verschieden wahrgenommen werden kann und sehr unterschiedliche Konditionen zur Auswahl stehen. Gesetzliche Erwerbsminderung reicht mit 38 bzw. 18% nicht zur Deckung aus Die Höhe der Rente bei einer vollständigen Erwerbsminderung liegt bei etwa 38% des letzten Bruttoeinkommens. Sollte man nicht vollständig, sondern nur teilweise erwerbsgemindert sein heißt dies, dass man mit etwa 18% des letzten Bruttoeinkommens an Stelle von 38% rechnen kann. In der Praxis merken viele Menschen, dass die gesetzliche, bzw. die staatliche Erwerbsminderungsrente viel zu gering ausfällt. Es ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass diese Rente in vielen Fällen gar nicht erst gewährleistet wird. Insofern ist es definitiv wichtig und ratsam, dass entsprechende zusätzliche Renten z.B. durch eine BU geklärt werden, bzw. Ansprüche geltend gemacht werden können. Bank: BankingCheck | Bewertungen & Erfahrungen
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