Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40%

Raser aufgepasst! Altbekannt ist, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung das Verhältnis zwischen der gefahrenen und vorgeschriebenen Geschwindigkeit entscheidend für das Strafmaß ist. Es droht nicht nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg, sondern sogar Fahrverbot im besonders krassen Fällen kann es sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden, etwa wenn jemand dabei zu Schaden kam. War bisher jedoch die Grenze zum Vorsatz schwammig, wurde sie nun vom OLG Hamm definiert und zwar nicht nur in Abhängigkeit vom Blick auf den Tacho! Im vorliegenden Fall hatte ein Amtsgericht hatte den Fahrer wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt und das Urteil damit begründet, er habe die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschritten. Der Beklagte legte Rechtsbeschwerde ein, jedoch ohne Erfolg: Das OLG Hamm entschied am 10.05.2016, dass der Betroffene aufgrund der hohen Überschreitung von mehr als 40 Prozent, aber eben auch der lauten Fahrgeräusche und der an ihm vorbeiziehenden Umgebung gewusst haben müsse, dass er zu schnell fuhr und dadurch vorsätzlich handelte. Der Fahrer hätte zudem aufgrund der Beschilderung die Geschwindigkeitsbegrenzung erkennen müssen und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h damit um mehr als 50 Prozent. Dadurch war der Vorsatz für das Gericht eindeutig erkennbar und seine Rechtsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Aber Achtung: Nicht jeder teilt die Auffassung des OLG. Denn je nach Fahrzeugtyp können nämlich die Fahrgeräusche stark variieren und lassen nicht immer direkt erkennen mit welcher Geschwindigkeit man gerade unterwegs ist. Besonders die Hersteller hochwertiger Fahrzeuge legen viel Wert darauf, dass Fahrgeräusche im Innenraum hörbar sind. Um sich bestmöglich gegen den Vorwurf des Vorsatzes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu wehren (und damit gegen ein entsprechend höheres Strafmaß als bei einer fahrlässigen Überschreitung), sollten Sie im Zweifel daher am besten einen kompetenten Verkehrsrechtsanwalt zu Rate ziehen! Dieser kann Ihnen meist bereits am Telefon erste Antworten auf Ihre Fragen geben und Sie bestmöglich beraten. So können Sie möglicherweise Schlimmeres verhindern und etwa ein drohendes Fahrverbot umgehen!

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