Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Mutterschutz wissen müssen

Bereits seit 1952 ist in Deutschland das Mutterschutzgesetz in Kraft. Es zielt darauf ab werdende Mütter und Ungeborene zu schützen. Schon bevor das Beschäftigungsverbot in Kraft tritt, haben Arbeitgeber Pflichten. Welche dies sind und worauf zu achten ist, behandelt dieser Artikel. Die Pflichten der Arbeitgeber beim Thema Mutterschutz Die Freude ist meist groß, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Im Jahr 2022 erblickten mehr als 738.000 Kinder das Licht der Welt in Deutschland. Dementsprechend oft kam in den Betrieben das Mutterschutzgesetz zum Einsatz. Es ermöglicht Schwangeren die Ausübung des Berufs unter geschützten Bedingungen. Es ist im Interesse von Mutter und Kind, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber so rasch wie möglich zu melden. Nur dann können Schutzmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Sollte der Arbeitgeber die Bestimmungen im Mutterschutzgesetz missachten, können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Sobald die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft meldet, kommt das Mutterschutzgesetz zum Tragen. Es gilt bis zum Ende der Stillzeit. Arbeitgeber werden dazu angehalten, schon vor Eintreten einer Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen müssen festgehalten und der Belegschaft mitgeteilt werden. Im Falle einer gemeldeten Schwangerschaft informiert der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde darüber. Das sind meistens Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsämter in den jeweiligen Bundesländern. Das Mutterschutzgesetz sieht eine Beschränkung vor, was die Dauer der Arbeitszeit betrifft. Bis zu 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden in zwei Wochen dürfen Schwangere über 18 Jahre arbeiten. Frauen im jüngeren Alter dürfen ihre tägliche Arbeitszeit auf höchstens acht Stunden begrenzen. Außerdem gilt ein Nachtarbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh. An Sonn- und Feiertagen dürfen Schwangere nicht arbeiten. Außerdem muss der Arbeitsplatz auf die besonderen Bedürfnisse von Schwangeren angepasst werden. Dazu zählen zum Beispiel nach ergonomischen Richtlinien gestaltete Arbeitsmöglichkeiten und die Einrichtung eines Ruheraums. Die Freude ist meist groß, wenn sich Nachwuchs ankündigt Bild: © ivanko80 #191196048 – stock.adobe.com Welche Rechte haben schwangere Arbeitskräfte Der Schutz von Mutter und Kind steht im Vordergrund, selbst wenn Betriebe im Extremfall auf die Mitarbeiterin verzichten müssen. Im Falle von Komplikationen hat der Arzt die Befugnis, ein Arbeitsverbot zu verhängen. Dafür ist ein Attest vorzulegen. Dieses sollte genaue Angaben enthalten: Es gibt Fälle, wo verkürzte Arbeitszeiten empfohlen werden oder ein vollständiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Wer ein Kind erwartet, profitiert außerdem vom Kündigungsschutz. Er gilt bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt. Wird man gekündigt, bevor man den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert hat, kann man die Meldung bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung nachholen. Dann wird die Kündigung unwirksam. Betreffend der Arzttermine sind Schwangere angehalten, Termine außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung erfolgen. Für das gute Einvernehmen wird empfohlen, dem Arbeitgeber bekannte Termine möglichst früh mitzuteilen. Auch Stillende haben besondere Rechte: Sie dürfen ohne Verdienstausfall zweimal täglich eine halbe oder einmal eine ganze Stunde Pause machen. Der Schutz von Mutter und Kind steht im Vordergrund, selbst wenn Betriebe im Extremfall auf die Mitarbeiterin verzichten müssen Bild: © boschman #411288873 – stock.adobe.com Welche Tätigkeiten dürfen Schwangere nicht ausführen? Während der Schwangerschaft dürfen Arbeitskräfte keine Tätigkeiten ausüben, die eine Gefährdung der eigenen Gesundheit oder des Babys darstellen. Dazu zählt der Umgang mit giftigen oder radioaktiven Stoffen. Auch Arbeiten, wo regelmäßiges Tragen und Heben von Gegenständen mit mehr als 5 kg vonnöten ist, sind verboten. Nach Beendigung des fünften Monats ist es nicht gestattet, dass Schwangere vorrangig im Stehen tätig sind. Das gilt dann, wenn sie vier Stunden stehen müssen ohne Bewegung zu machen. Auch das Tragen einer Schutzausrüstung ist für Schwangere nicht zulässig. Welche hilfreichen Tools gibt es für Arbeitgeber? Bei schwangeren Beschäftigten sind viele Fristen zu beachten. Besonders wichtig ist, den ersten Tag des Mutterschutzes zu berechnen. Hilfreich ist hier ein Mutterschutz-Rechner, wie der von Haufe. Die Mutterschutzfrist startet sechs Wochen vor dem Geburtstermin, der bei der ersten Untersuchung beim Frauenarzt festgelegt wurde. Sie ist acht Wochen nach dem Geburtstermin zu Ende. Kommt das Baby zu früh auf die Welt, werden verlängert sich der Mutterschutz nach der Entbindung. Wenn das Kind später kommt, beträgt der Mutterschutz dennoch acht Wochen nach der Geburt. Der Mutterschutz wird auf zwölf Wochen ausgedehnt, wenn es sich um eine Geburt von Mehrlingen handelt. Mit praktischen Rechnern, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen, können Arbeitgeber auf einen Klick die korrekten Fristen errechnen. Empfehlenswert ist auch, auf eine Checkliste zurückzugreifen. So wird keines der wichtigen Details vergessen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Bestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz zu kennen. Arbeitnehmerinnen dürfen keine Tätigkeiten ausführen, die ihre eigene oder die Gesundheit des Babys gefährden. So muss der Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet werden. Um den Überblick zu bewahren und auf keine Fristen zu vergessen, gibt es hilfreiche Ratgeber und Tools im Internet. Der Beitrag Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Mutterschutz wissen müssen erschien zuerst auf CIDSnet.

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