Was ist die Beihilfe?

Was ist die Beihilfe? Individuelle Beihilfe Beamte – unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte  und Arbeiter des öffentlichen Dienstes – erhalten für sich und ihre  Angehörigen von ihren Dienstherren (Bund bzw. Landesbehörde)  eine Beihilfe.  Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts- oder  Todesfall beteiligt.  Bund und Länder haben dazu entsprechende Beihilfevorschriften erlassen, in denen die prozentuale Höhe der Beteiligung an  den Kosten (= Beihilfebemessungssätze) festgelegt ist. Diese  Bemessungssätze sind abhängig vom Familienstand und der  jeweils geltenden Beihilfevorschrift.  Weil diese Beihilfen jedoch nur anteilig in Höhe des jeweiligen  Beihilfebemessungssatzes gewährt werden, ist die individuelle  Beihilfe demzufolge nur eine Teilhilfe. Der Beamte benötigt daher  unbedingt eine private Krankenversicherung als Ergänzung seines  Beihilfeanspruches auf 100%. Die speziellen Beihilfetarife der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. berücksichtigen diesen Bedarf und sind genau auf die  individuellen Ansprüche der Beihilfeberechtigten zugeschnitten.  Durch gestaffelte Prozentsätze passen sich unsere Tarife problemlos den jeweiligen Beihilfesätzen an und ermöglichen den Kunden  so eine optimale Ergänzung ihrer bestehenden Beihilfeansprüche. Abgestimmt auf den jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz  erreichen Sie den richtigen Versicherungsschutz mit folgenden  Beihilfetarifen:  Marke SIGNAL IDUNA: START-B, KOMFORT-B+,  KOMFORT-B-W+, EXKLUSIV-B und EXKLUSIV-B-W GKV ist keine Alternative Der Grund: Die GKV verfügt nicht über spezielle Ergänzungsangebote für Beihilfeberechtigte. Der Beamte würde also den  vollen Beitrag für einen normalen 100%-Schutz zahlen müssen,  obwohl er nur die halbe Leistung oder auch nur 30 % benötigt  (Ausnahme: Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg, Berlin,  Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen).  Schlimmer noch: Sein Dienstherr beteiligt sich in keinem Fall an  diesem Beitrag.  „Beihilfelücken“ Zusätzliche Lücken bei den Krankheitskosten entstehen für  den Beamten dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche  Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf  so genannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Die so  entstehenden Lücken schließen Sie mit unseren speziellen  Beihilfeergänzungstarifen: Marke SIGNAL IDUNA: KOMFORT-B-E (KOMFORT-B-E1) bzw.  EXKLUSIV-B-E (EXKLUSIV-B-E1) und EXKLUSIV-B-ES

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