Was ist privates Baurecht?

Die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Auftraggebern und Baubeteiligten zu regeln ist die Kernaufgabe des privaten Baurechts. Von der Planung über die Umsetzung bis zur Schüsselübergabe – ein Bauvorhaben bedarf mehrerer Bauphasen. In diesen Phasen wirken verschiedene Beteiligte zusammen. Das erfolgreiche Zusammenspiel von Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen sowie Handwerker bildet daher die Grundlage für ein gelungenes Bauwerk. Die Regelungen des privaten Baurechts sollen dafür einen Rahmen vorgeben. Baurechtliche Verträge dienen dazu individuelle Regelungen zu treffen, damit Auftraggeber und Baubeteiligte ihre Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft können. Im Focus stehen einerseits der Auftraggeber und andererseits Planer sowie Ausführende. Das Werkvertragsrecht ist die Basis des privaten Baurechts. Beispielsweise ist der Architektenvertrag meist ein Werkvertrag. Die Entgeltordnung der Architekten und Ingenieure ist die HOAI. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist zwar ein Regelwerk aus dem öffentlichen Baurecht, kann aber in privatrechtliche Verträge einfließen. Stellt ein Vertragspartner diese Regelungen, sind diese im Wesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir begleiten Sie vom ersten Entwurf und der Baugenehmigungsplanung über die Ausführungs- und Detailplanung bis hin zur Bauleitung und Betreuung sowie der Fertigstellung und Übergabe des Bauwerks an den Auftraggeber (Bauherrn).

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Privates oder öffentliches Baurecht?

Sind sich benachbarte Grundstückseigentümer uneinig über die Art eines Zaunes oder den Verlauf der Grundstücksgrenze, so hält der Gesetzgeber allerlei Regeln bereit, damit Nachbarn friedlich zusammenleben können. Die Gesetze gehören in den Bereich des pri

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Baurecht

Das Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, d

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Beratung sowie Betreuung im Baurecht

Wir bieten Ihnen umfassende baurechtliche Beratung. Die Betreuung von Bauherren, Architekten und Handwerksbetrieben zu Werklohnforderungen, Mängelbeseitigung, Abnahme, Haftungsfragen oder Bauinsolvenz gehört zu unseren Aufgaben. Vor der Entscheidung zu

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Bauteilwiederverschluss Kosten sind keine Gerichtskosten

Baurecht: Wer zahlt den Wiederverschluss nach unzulässiger Demontage? Der Wiederverschluss eines Bauteils, das zuvor unzulässig entfernt wurde, stellt im Baurecht eine nicht unübliche Situation dar. So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Baustelle

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Bewertung durch Gegenseite

Da ein Großteil der von Rechtsanwalt Dr. Seidenberg eingewandten Vorwürfe stichhaltig ist , sieht die Bauverwaltung keine rechtliche Möglichkeit, das Änderungsverfahren erfolgreich fortzuführen. Stadt B. Der Beitrag Bewertung durch Gegenseite erschien zu

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