Was tun bei alten Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren und länger?

Aktuell lohnt sich eine Anschlussfinanzierung aufgrund der sehr niedrigen Zinsenund das geht auch schon lange vor Ablauf der Zinsbindung! Aufgrund einer im BGB § 489 festgehaltenen Regelung kann ein Darlehenin jedem Fall nach Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang (Vollauszahlung) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden (Auszug aus dem BGB) Dadurch kommen Sie vorzeitig aus Ihren jetzigen Darlehensverträgen heraus und können sich die neuen niedrigen Zinsen sichern. Bitte rufen Sie mich an, damit ich für Sie kostenlos und unverbindlich die Anbieter am Mart vergleichen kann. Der Beitrag Was tun bei alten Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren und länger? erschien zuerst auf Lemke + Partner.

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Gefährliche Falle Grundstücksfinanzierung

Welche Gefahren gibt es bei der Grundstücksfinanzierung? Immer wieder erleben wir in unseren Mail und täglichen Anrufen zur Grundstücksfinanzierung folgendes: Sie wollen neu bauen und haben ein Grundstück in Aussicht. Manchmal übt der Makler Druck aus, da

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Anschlussfinanzierung jetzt schon sichern!

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich wieder günstige Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung zu sichern. Aktuell lohnt sich ein Forward-Darlehen aufgrund der sehr niedrigen Zinsen. Sie können sich diese Niedrigzinsen schon heute sichern und müssen nicht wart

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Das Z15 Darlehen – Die Lakra Kernessenz

Das Z15 Darlehen ist Ihr Schlüssel zu einer geringeren monatlichen Rate. Mit dem Z15 Darlehen wird jedes Darlehensangebot Ihrer Hausbank bei weitem unterboten. Für das Förderprogramm 2023 erhalten Sie einen Sollzinssatz von 1,00 Prozent! Dieser Sollzinssa

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Was ist für meine Baufinanzierung besser: Lange oder kurze Zinsbindung?

Jedes Jahr erfüllen sich tausende von Menschen durch einen Hausbau den Traum vom Eigenheim. Bei der Baufinanzierung gilt es allerdings, eine schwierige Entscheidung zu treffen: Soll die Zinsbindung lang oder kurz sein? Beide Varianten haben spezif

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Bankenrecht: 4% Disagio bei KfW-Darlehen ist grds. rechtmäßig nach BGH vom 16.02.2016

Laut BGH ist die streitige Klausel wirksam, denn sie enthält zwei inhaltlich voneinander zu trennende Regelungen. Der Abzugsbetrag von 4 % ist nämlich in eine Bearbeitungsgebühr von 2 % und in eine Risikoprämie von 2 % aufgeteilt, die jeweils Gegenstand e

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