Welche Daten darf die Hausverwaltung weitergeben?

Im digitalen Zeitalter spielen die informationelle Selbstbestimmung und das Thema Datenschutz eine sehr große Rolle. Als Hausverwalter oder Eigentümer steht man deshalb oft vor der Frage, egal ob bei Wärme- und Betriebskostenabrechnungen oder bei kontaktierten Handwerksunternehmen: Welche Daten darf ich überhaupt weitergeben? Nun, die Beantwortung dieser Frage ist nicht ganz einfach. Generell gilt, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte nicht, oder nur unter Einwilligung der betroffenen Person erfolgen darf. Denn informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das seit der DSGVO zusätzlich EU-weit verstärkt und durch ständige Neuerungen gestärkt wird. Kurz gesagt hat demnach jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Date. Zu den personenbezogenen Daten gehören all jene Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen bzw. zur Identifizierung der Person führen können. Zum Beispiel handelt es sich dabei um Namen, private Postanschriften, E-Mail-Adressen (die den Namen enthalten), Ausweisnummern, Standortdaten und auch die allbekannte Cookie-Erkennung. Informationen dieser Art dürfen nicht ohne Einwilligung weitergegeben werden – abhängig vom entsprechenden Fall ist auch die Weitergabe an Handwerker oder externe Dienstleister nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden an dieser Stelle Abrechnungsunternehmen, denn bei Abrechnungsunternehmen handelt es sich um Auftragsverarbeiter. In diesem Fall erfolgt die Weitergabe von Daten zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO) und zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Schließlich ist das Erstellen einer Abrechnung in Deutschland für Vermieter und Hausverwaltungen Pflicht. Die Daten dürfen also ohne Einwilligung des Betroffenen an das Abrechnungsunternehmen weitergegeben werden, ein Informationsschreiben an den Betroffenen ist jedoch erforderlich. Um die Abrechnungen sauber erstellen zu können und die unterjährige Verbrauchsinformation (ABM GreenChart) anzufertigen, ist es für uns wichtig, die korrekten Daten der einzelnen Mietparteien zur Verfügung gestellt zu bekommen, damit wir in der Abrechnung die Kosten auch auf die einzelnen Mietparteien verbrauchsorientiert aufteilen können. Deshalb bitten wir Sie, uns auch zeitnah über Mieterwechsel und Leerstände in Ihren Gebäuden zu informieren. Alternativ können Sie die Daten auch in unserem ABM-Kundenportal selbstständig einpflegen. Über das Kundenportal haben Hausverwaltungen und Kunden die Möglichkeit Kundendaten einzusehen, zu bearbeiten, Abrechnungen herunterzuladen sowie Kosten und Daten online zu übermitteln Und machen Sie sich keine Sorge – Ihr Daten sind bei uns bestens aufgehoben und werden nicht für andere Zwecke verwendet. Wir sind bereits seit über 40 Jahren in der Messdienst-Branche tätig und Spezialist auf dem Gebiet der Wärme- und Betriebskostenabrechnung. Sie möchten Ihre Abrechnung in professionelle Hände geben? Dann schauen Sie sich unser breites Portfolio auf unserer Webseite an oder kontaktieren Sie uns unverbindlich! Disclaimer: Dieser Beitrag darf nicht als Rechtsberatung verstanden werden und soll lediglich zur Orientierung dienen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages.

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