Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde der Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften abgeschafft.
Während Verluste aus Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen usw. mit Gewinnen aus Kapitaleinkünften aller Art verrechenbar sind, dürfen Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
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zum Artikel gehenStellplatz- und Garagenkosten als sonstige Mehraufwendungen unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar
zum Artikel gehenAufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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