Ein Übungsleiter erzielte Einnahmen in Höhe von € 108,00, machte gleichzeitig Ausgaben in Höhe von € 608,60 geltend.
Ein Übungsleiter erzielte Einnahmen in Höhe von € 108,00, machte gleichzeitig Ausgaben in Höhe von € 608,60 geltend.
zum Artikel gehenKapitalerträge zu 60 % versteuern bei gleichem Werbungskostenabzug
zum Artikel gehenKein Werbungskostenabzug bei nur geringfügiger Nutzung
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zum Artikel gehenMit Einführung der Abgeltungsteuer wurde der Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften abgeschafft.
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