Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatz

Noch bis 16. September 2023 können geschädigte Wirecard-Anleger Schadensersatzansprüche im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München (Aktenzeichen 101 Kap 1/22) anmelden. Das Musterverfahren richtet sich u.a. gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY). Die Anmeldung kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Die Vorteile der Anmeldung: Die Anmeldung von Ansprüchen in dem Musterverfahren ist eine kostengünstige Möglichkeit, sich seine Schadensersatzansprüche zu bewahren. Die Kosten der Anmeldung liegen bei rund 20 % der Kosten einer Klage. Die rechtzeitige Anmeldung hat zur Folge, dass die Ansprüche bis drei Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Musterverfahrens nicht verjähren können. Sie können also beruhigt und ohne großes Kostenrisiko abwarten, wie das Musterverfahren endet. Wenn sich durch das Musterverfahren bestätigt, dass Ansprüche grundsätzlich bestehen, können Sie im Anschluss Ihre Ansprüche individuell durchsetzen und müssen dann im Wesentlichen nur noch die Höhe Ihres Anspruchs beweisen. Damit die Anmeldung Ihrer Ansprüche rechtzeitig erfolgen kann, schicken Sie bis spätestens 9. September 2023 das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular und das ausgefüllte und unterschriebene Vollmachtformular, das Sie hier samt Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweisen abrufen können, entweder per Post an MITSDÖRFFER MÜLLER Rechtsanwälte PartmbB, Brückenstraße 18, 72669 Unterensingen, oder per E‑Mail an mail@anwaltsfirma.de. Zudem sind auf Anforderung unsererseits kurzfristig die entstehenden Anwalts- und Gerichtsgebühren einzuzahlen. Werden die Gerichtskosten erst nach Ende der Anmeldefrist an die Gerichtskasse bezahlt, ist die Anmeldung möglicherweise verspätet. Gerne setzen wir darüber hinaus die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) durch ein entsprechendes Aufforderungsschreiben in Verzug. Ab Inverzugsetzung muss EY im Haftungsfall Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz an Sie bezahlen. Welche (Anwalts- und Gerichts-)Gebühren Ihnen durch die Anmeldung (mit/ohne Inverzugsetzung) entstehen, haben wir in dieser Gebührenübersicht für Sie aufgestellt. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E‑Mail (mail@anwaltsfirma.de) oder telefonisch (07022/6090–23). Der Beitrag Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatz erschien zuerst auf MITSDÖRFFER MÜLLER Rechtsanwälte.

zum Artikel gehen

Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatzansprüchen

Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatzansprüchen Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatzansprüchen 18.08.2023 Noch bis 16. September 2023 können geschädigte Wirecard-Anleger Schadensersatzansprüche im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens vor

zum Artikel gehen

Termine 2024

Termine 2024 Autismus / AD(H)S ab 19:00 Uhr online Gemeinsames Frühstück  / Vereinsraum ab 10:00 Uhr (mit Anmeldung / Personenanzahl : E-Mail an: beratung@inklusionskinder-ot.de) 08.04. Autismus/AD(H)S https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameet

zum Artikel gehen

Umfang der persönlichen Haftung des Kommanditisten bei Insolvenz der Gesellschaft

Aktuelles aus der Rechtsprechung Umfang der persönlichen Haftung des Kommanditisten bei Insolvenz der Gesellschaft 30.04.2021 Bei Insolvenz der Gesellschaft haftet ein Kommanditist nach §§ 171, 172 Abs. 4, 161 Abs. 2, 128 HGB jedenfalls für solche Ge

zum Artikel gehen

Zur Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für WEG-Forderungen

Aktuelles aus der Rechtsprechung Zur Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für WEG-Forderungen 01.06.2021 Ein ausgeschiedener Gesellschafter einer GbR, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens Wohnungseigentümerin ist, haftet fünf Jahre lang fü

zum Artikel gehen

Crowdworker können Arbeitnehmer sein

Aktuelles aus der Rechtsprechung Crowdworker können Arbeitnehmer sein 07.05.2021 Crowdworker erledigen überwiegend kleine Aufträge, die über Internetplattformen oder Apps angeboten werden. Bislang wurden Crowdworker ganz überwiegend als (Solo-) Selbs

zum Artikel gehen