Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatzansprüchen

Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatzansprüchen Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatzansprüchen 18.08.2023 Noch bis 16. September 2023 können geschädigte Wirecard-Anleger Schadensersatzansprüche im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München (Aktenzeichen 101 Kap 1/22) anmelden. Das Musterverfahren richtet sich u.a. gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY). Die Anmeldung kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Die Vorteile der Anmeldung: Die Anmeldung von Ansprüchen in dem Musterverfahren ist eine kostengünstige Möglichkeit, sich seine Schadensersatzansprüche zu bewahren. Die Kosten der Anmeldung liegen bei rund 20 % der Kosten einer Klage. Die rechtzeitige Anmeldung hat zur Folge, dass die Ansprüche bis drei Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Musterverfahrens nicht verjähren können. Sie können also beruhigt und ohne großes Kostenrisiko abwarten, wie das Musterverfahren endet. Wenn sich durch das Musterverfahren bestätigt, dass Ansprüche grundsätzlich bestehen, können Sie im Anschluss Ihre Ansprüche individuell durchsetzen und müssen dann im Wesentlichen nur noch die Höhe Ihres Anspruchs beweisen. Damit die Anmeldung Ihrer Ansprüche rechtzeitig erfolgen kann, schicken Sie bis spätestens 9. September 2023 das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular und das ausgefüllte und unterschriebene Vollmachtformular, das Sie hier samt Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweisen abrufen können, entweder per Post an MITSDÖRFFER MÜLLER Rechtsanwälte PartmbB, Brückenstraße 18, 72669 Unterensingen, oder per E‑Mail an mail@anwaltsfirma.de. Zudem sind auf Anforderung unsererseits kurzfristig die entstehenden Anwalts- und Gerichtsgebühren einzuzahlen. Werden die Gerichtskosten erst nach Ende der Anmeldefrist an die Gerichtskasse bezahlt, ist die Anmeldung möglicherweise verspätet. Gerne setzen wir darüber hinaus die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) durch ein entsprechendes Aufforderungsschreiben in Verzug. Ab Inverzugsetzung muss EY im Haftungsfall Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz an Sie bezahlen. Welche (Anwalts- und Gerichts-)Gebühren Ihnen durch die Anmeldung (mit/ohne Inverzugsetzung) entstehen, haben wir in dieser Gebührenübersicht für Sie aufgestellt. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E‑Mail (mail@anwaltsfirma.de) oder telefonisch (07022/6090–23). Mehr zu Bank & Kapitalanlage Ihre Rechtsanwälte .fusion-portfolio-wrapper#fusion-portfolio-1 .fusion-portfolio-content{ padding: 20px 10px 20px 10px; text-align: left; }.fusion-portfolio-1 .fusion-portfolio-wrapper .fusion-col-spacing{padding:4px;}Andrea Saidi2023–05-17T13:09:54+02:00 Dr. Sven MitsdörfferAndrea Saidi2021–07-13T12:20:10+02:00 Dr. Jörn MitsdörfferAndrea Saidi2023–01-10T16:04:19+01:00 Dr. Udo SteinhilperAndrea Saidi2021–02-25T09:47:00+01:00 Maike Vohl-FetzerÜberblick alle Beiträge aus der aktuellen Rechtsprechung .fusion-blog-shortcode-1 .fusion-blog-layout-grid .fusion-post-grid{padding:4px;}.fusion-blog-shortcode-1 .fusion-posts-container{margin-left: -4px !important; margin-right:-4px !important;} Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatzansprüchen18.08.2023 :: Wirecard-Schaden Wirecard AG: Anmeldung von SchadensersatzNoch bis 16. 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Wirecard AG: Anmeldung von Schadensersatz

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