Zahlt das nicht meine Rechtsschutzversicherung? Home Bei einem bestehenden Rechtsschutzversicherungsverhältnis werden die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten (bei versichertem Risiko) in der Regel von dieser übernommen. Es kommt aber immer darauf an, was für einen Vertrag Sie mit Iher Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und was alles versichert ist. Manche Rechtsgebiete, wie beispielsweise eine Scheidung, können oft nicht versichert werden; wohl aber ein diesbezügliches erstes anwaltiches Beratungsgespräch. Wir nehmen hierzu im Vorfeld kostenlos den ersten Kontakt (Deckungsanfrage) zu Ihrem Rechtsschutzversicherer für Sie auf und klären für Sie eine Kostendeckungszusage ab fragen also an, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Gebühren übernimmt. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, so können Sie auch selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anrufen und um Deckungszusage bitten; bitte bringen Sie dann die Zusage gleich zum Termin mit.
Eine Rechtsschutzversicherung ist beliebt. Sie zahlt wenn du bei einem Streit einen Anwalt benötigst um dein Recht zu wahren oder um dein Recht einzufordern. Zahlt die Rechtsschutzversicherung denn immer, wenn du einen Rechtsanwalt zur Hilfe nimmst? Zunäc
zum Artikel gehenImmer wieder kommt es aufgrund unklarer Absprachen zwischen Anwalt und Mandant zu Missverständnissen hinsichtlich der Zahlungspflicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung (RSV) besteht. Hier einige Kurze Informationen dazu, um Unklarheiten und Missverständ
zum Artikel gehenRechtsschutzversicherung Pflicht für Hundehalter?Ist es notwendig als Halter eines Hundes eine Rechtsschutzversicherung zu haben? Diese Frage höre ich häufiger von Mandanten. Notwendig ist eine Rechtsschutzversicherung nicht. Dennoch halte ich sie für seh
1.6.2023: Aachen – Plattbauch, Grünrüssler, Ameisenlöwe oder Bienenwolf: Warum nicht einmal herausfinden, wer sich hinter diesen schillernden Namen versteckt? Der NABU-Insektensommer ruft in diesem Jahr vom 2. bis zum 11. Juni und vom 4. bis 13. August zu
Am Sonntag ist Wahl! Wir Berlinerinnen und Berliner haben dabei die einmalige Gelegenheit, über die Vergesellschaftung der großen Immobilienkonzerne abzustimmen. Wir als Obdachlosenhilfe bitten euch: Geht zur Wahl und macht das Kreuzchen bei JA. Unterstüt
zum Artikel gehen