Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus endlich entschieden, ob eine Dankens-, Bedauerns- und gute Wünsche Formel am Schluss eines Arbeitszeugnisses Pflicht ist. Leider hat das Bundesarbeitsgericht dazu ausgeführt, dass ein Anspruch auf die Aufnahme einer solchen Formel in das Arbeitszeugnis nicht besteht. Die Meinungsäußerungsfreiheit und die grundgesetzlich geschützten arbeitgeberseitigen Rechtspositionen überwögen die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers. Der Beitrag Zeugnis erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Reissig & Kollegen.
Unsere Galerie der Zeugnisübergabe für Auszubildende aus Stadt und Landkreis Fürth.
zum Artikel gehenDie 14- bis 24-Jährigen in Deutschland blicken optimistischer in ihre Zukunft – trotz Klima und Krieg, zeigt eine Studie. Der Politik allerdings stellen sie ein verheerendes Zeugnis aus.
zum Artikel gehenIn einer Welt, die zunehmend von digitalen Medien dominiert wird, erlebt die traditionelle Kunstform des Papiers eine bemerkenswerte Renaissance. Diese Wiedergeburt der Papierkunst ist ein Zeugnis für das menschliche Bedürfnis nach greifbaren, handgeferti
zum Artikel gehenDie Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) beging am 15. Juli 2024 die feierliche Fertigstellung des Plus-Energie-Quartiers am Prießnitzweg. Das ambitionierte Projekt, ein lebendiges Zeugnis für die Zukunft des Wohnens, wurde in Anwese
zum Artikel gehenEin Arbeitnehmer kann aus § 109 Abs. 1 S. 3 GewO, der denArbeitgeber zu einer Beurteilung der Leistung und des Verhaltens desArbeitnehmers verpflichtet, keinen Anspruch auf eine Dankes- undWunschformel ableiten. § 612a BGB schützt den Arbeitnehmer nicht n
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