Die Siemon Sachverständige + Ingenieure GmbH berät Planungsbüros, institutionelle oder private Investoren und öffentliche Auftraggeber bei der Planungsvorbereitung, Projektabwicklung, bei der Kostenkontrolle sowie Honorierung bzw. Abrechnung von Planungsleistungen projektbegleitend oder als Gutachter.
Auszug aus einem aktuellen Fachaufsatz von Klaus-Dieter Siemon (03/23) via Fachzeitschrift PBP (Planungsbüro professionell) Die erteilte Baugenehmigung sorgt zunächst für Planungssicherheit. Sie besteht aber nicht nur aus dem (teils umfangreichen)
18.01.2022 Der EuGH stärkt mit aktuellem Urteil die Position der Planungsbüros. Der Fall: Viele Büros klagen derzeit auf Honoraraufstockung, weil sie mit ursprünglichen Vereinbarungen den Mindestsatz unterschritten haben. Mit EuGH-Urteil vom 18.01.2022
Die Frage ob es möglich ist, bei verlängerter Bauzeit für den damit zusammenhängenden Mehraufwand auch eine Honoraranpassung zu erwirken, ist häufiges Thema. Die HOAI 2013 und 2021 (Orientierungswerte) schweigen dazu. Die Entscheidung des OLG Brandenburg
Mit der neuen HOAI 2021 wurde im wesentlichen die Verbindlichkeit der bisherigen Mindest- und Höchstsätze abgeschafft. Stattdessen sind nur noch Orientierungswerte als Honorarempfehlungen in der ehemaligen Preisrechtsregelung verankert. Damit ist das verb
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind oft mit langwierigen Verfahren verbunden, verursachen hohen Aufwand (u.a. erhebliche Personalaufwendungen) und enden mitunter erst nach mehreren nervenaufreibenden Jahren. Gleiches gilt sinngemäß für Auseinandersetzu
Die HOAI 2021 wird im Januar kommen. Die verbindlichen Mindestsätze fallen weg. Die Vergabeverfahren der öffentlichen Auftraggeber werden sich anpassen. Die privaten Auftraggeber werden ebenfalls reagieren. Planungsbüros müssen auch reagieren. Der Gese
Festlegung des räumlichen Vertragsgegenstands ist sinnvoll, nicht nur bei Umbauten, sondern auch im Vorgriff auf spätere Änderungen Bei Neubauten und beim Bauen im Bestand stellen die anrechenbaren Kosten einen zentral wichtigen Honorarbestandteil dar.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22.05.2019 (VII RZ 25/17) zu zwei sehr wichtigen Honorarthemen einen Beschluss gefasst, der allen Planern den Rücken deutlich stärkt und die Honorarabrechnung bei Planungsänderungen vereinfacht. Zum einen geht e
Sehr geehrte Damen und Herren,in schwierigen Zeiten bieten wir Ihnen neben den üblichen Leistungen auch online Leistungen an.Neben aktuellen Fachaufsätzen, die wir ab dem 01.04.2020 regelmäßig auf unserer Website veröffentlichen werden sind die folgenden
Kein Honorar verschenken: Berücksichtigung der mitverarbeiteten Bausubstanz lohnt sich immer von Dipl. Oec. Raphael Speckhals, Siemon Sachverständige + Ingenieure GmbH, Kassel Immer wieder wird über die Höhe der anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter B