Startseite » BBS Steuerberatungsgesellschaft von Bar und Schr

BBS Steuerberatungsgesellschaft von Bar und Schriever Partnerschaft, Dieckmannstr. 31, 49201 Dissen, Deutschland, Telefon +49 5421 613, Fax +49 5421 2575

gehen Sie auf die Website

Insolvenzgeldumlage 2024

Beitragssatz für Insolvenzgeldumlage 2024 beträgt 0,06 %

zum Artikel gehen

Personengesellschaftsrecht 2024

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft

zum Artikel gehen

Steuertarif 2024

Höhere Grundfreibeträge und Anpassungen der Steuerprogression

zum Artikel gehen

Aufbewahrungsfristen 2023/2024

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können

zum Artikel gehen

Verlustbescheinigung und Freistellungsauftrag

Verlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden

zum Artikel gehen

Betriebsausgabepauschalen 2023

Finanzverwaltung hebt Betriebsausgabepauschalen für 2023 an

zum Artikel gehen

Werbekalender 2024

Aufwendungen für Werbekalender sind wie Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgabe abziehbar

zum Artikel gehen

DBA Luxemburg

Änderungen im DBA Luxemburg sollen flexibleres grenzüberscheitendes Arbeiten zwischen Deutschland und Luxemburg ermöglichen

zum Artikel gehen

Hundesteuer

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Statistik für 2022

zum Artikel gehen

Abschreibungen 2023/2024

Bundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten

zum Artikel gehen

Bürokratieabbau IV

Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau

zum Artikel gehen

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024

zum Artikel gehen

Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb

Abgrenzungskriterien zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit

zum Artikel gehen

Besteuerung eines gemischt genutzten Pkws

Zuordnung eines unter 50 % betrieblich genutzten Kfz zum Betriebsvermögen will wohlüberlegt sein

zum Artikel gehen

Aktuelle Änderungen im DBA Österreich

Anpassung der DBA-Grenzgängerregelung an die neuen Homeofficezeiten

zum Artikel gehen