BBS Steuerberatungsgesellschaft von Bar und Schriever Partnerschaft, Dieckmannstr. 31, 49201 Dissen, Deutschland, Telefon +49 5421 613, Fax +49 5421 2575
Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus
Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von mehr als € 100 Milliarden veranlagt
Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023
Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung
Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei zeitlich befristeten Beschäftigungen während der Ferienzeit
Arbeitgeberzuschüsse für Deutschlandticket als Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei
Überweisungen von Geldbeträgen ins Ausland unterliegen bestimmten Meldepflichten
Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse auf dem Prüfstand
Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Gesellschafterdarlehen müssen selbst bei Einlagezinsen nahe null angemessen verzinst werden
Bundesarbeitsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor
Freiwilliges Urlaubsgeld als steuerfreier Fahrtkostenzuschuss
Wann die Übertragung verpachteter Betriebe steuerbegünstigt ist
Steuerfreie Vermögensübertragung inländischer Grundvermögen an ausländische Erwerber