Steuerberater Eppingen - Alwert Bauer Lahme & Partner

Alwert Bauer Lahme & Partner - Steuerberater in Eppingen (75031) | Baden-Württemberg / Stuttgart / Heilbronn. - Alwert Bauer Lahme & Partner | Steuerberater

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Neues Transparenzregister

Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten (BGBl I S 1822).

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Geltendmachung von Verlusten aus Veräußerung wertloser Aktien

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u. a. auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).

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Bundesrechnungshof-Bericht 2017

Der Bundesrechnungshof ist jene Institution, die nach der Bundeshaushaltsordnung die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes überwacht und dokumentiert.

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Wichtige Hinweise für das Lohnbüro zum Jahreswechsel

Ausstellung, Korrektur und Stornierung von Lohnsteuerbescheinigungen

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BFH begünstigt auch Zweit- und Ferienwohnungen

Verkauf von Zweitwohnungen innerhalb von zehn Jahren steuerfrei

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BahnCard für Mitarbeiter

Spendiert der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beispielsweise zum neuen Jahr eine BahnCard 100 oder 50, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Versteuerung als Arbeitslohn.

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Kapitaleinkünfte: Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Kapitalanleger sollten zum Jahresende die Höhe der übrigen Einkünfte mit Ausnahme ihrer Kapitaleinkünfte prüfen lassen.

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Neue Sozialversicherungswerte 2018

Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2017 den Referentenentwurf für die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 vorgelegt.

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Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Steuerpflicht von Investmentfonds und neue Vorabpauschale

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Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen

Ausnahmeregelungen für Österreich, Frankreich, Schweiz

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Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.

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Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen.

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Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft.

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