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Begründet eine natürliche Person einen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, unterliegt dies hierzulande der unbeschränkten Steuerpflicht.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können gezahlte Umsatzsteuer auf ihre Eingangsumsätze als Vorsteuer geltend machen.
Die unentgeltliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Oberstes deutsches Gericht hält Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig
Bundesrat folgt Änderungsvorschlägen des Finanzausschusses
Konsequenzen der zum 01.01.2015 endenden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen
Das Bundesfinanzministerium hat die Termine für die Abgabe der Steuererklärung 2014 im Kalenderjahr 2015 bekannt gegeben.
Wechselkennzeichen, doppelte Nutzungswertbesteuerung, ...