Hallo zusammen, wir haben einige ältere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche bisher vom Kunden nicht bezahlt wurden und drohen Ende 2024 zu verjähren (sprich > 3 Jahre). Ich habe mich schon soweit belesen, dass ich weiß, dass sich der Schuldner nach drei Jahren auf Verjährung berufen kann (sofern zuvor keine Hemmung eingetreten ist). Aus diesem Grund werden solche Forderungen als uneinbringlich eingestuft und i.d.R. abgeschrieben. Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob... Abschreibung von verjährten Forderungen Pflicht?
Ab 01.07.2021 keine Homeoffice-Pflicht in Unternehmen mehr Am 30.07. läuft im Rahmen der Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz die Pflicht zum Homeoffice aus. Dadurch normalisiert sich für viele Beschäftigte das Arbeitsleben wieder zumindest ein
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