Etwa jeder zehnte tödliche Arbeitsunfall wird nach einer Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz durch einen Absturz verursacht. Auch wenn es nicht jedes Mal tödlich ausgeht, sind die durch den Fall verursachten Verletzungen meist schwer. Das Arbeitsschutzgesetzt regelt deshalb im Anhang unter Punkt 2.1 den „Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenstände, Betreten von Gefahrenbereichen“ und schreibt vor, dass „Arbeitsplätze (…) mit Schutzvorrichtungen versehen sein [müssen], die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen (…).“ Eine Absturzgefahr besteht laut Arbeitsschutzgesetz bereits ab einer Höhendistanz von mehr als einem Meter zwischen Absturzkante und der darunter liegenden Fläche oder auch Gegenstand. Als geeignete Form der Absturzsicherung ist dabei jede Art von Umwehrung, wie zum Beispiel Brüstungen und Geländer, erlaubt. Die Brüstung ist meist ein massives Bauteil, welches fest mit dem Gebäude verbunden ist. Ein Geländer kann darüber hinaus auch provisorisch und vorrübergehend eingesetzt werden. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Arbeitsfläche nach Baufertigstellung oder nach Abschluss von Arbeiten keine für die Allgemeinheit begehbare Fläche ist. Mobile Geländer sind dann eine praktische Lösung, wenn eine dauerhafte Absturzsicherung nicht notwendig ist. Viele Vorschriften für eine Lösung Wer sich mit Absturzsicherungen im Bauwesen beschäftigt, sollte nicht nur das Arbeitsschutzgesetz (Arb.SchG/1996/ §3 und §4), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV/2002/ §3), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121/ 2007) und die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1/ 2012) kennen. Auch diverse DIN-Normen beschreiben, wie eine Umwehrung als Absturzsicherung zu gestalten und zu nutzen ist. Folgende Themen werden in den verschiedenen Normen behandelt: Die Festlegung von Anschlagpunkten: DIN EN 795 Die Berechnung der Lasten: DIN EN 1991-1-1 bzw. DIN EN 1991-1-1/NA Die Gestaltung des Geländers: DIN EN 12811-1 Sicherung von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen auf dem Flachdach: DIN 4426 Darüber hinaus finden sich weitere Hinweise in der DGUV-Information 201-023 (bisher BGI 807), dem berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk (BGV A1/ 2004), den Berufsgenossenschaftlichen Informationen 807 (2002) sowie der Baustellenverordnung von 1998. Um im Vorschriftendschungel den Überblick zu behalten und schließlich ein Schutzgeländer auf dem Dach stehen zu haben, das allen Vorschriften entspricht, empfehlen wir die Montage und Prüfung durch zertifizierte Fachkräfte. Anforderungen an ein Geländer als Absturzsicherung Geländer ist nicht gleich Geländer und jeder, der es als Element zur Absturzsicherung auf Dächern und Flachdächern nutzen will, muss die verschiedenen Anforderungen, die aus den Gesetzen, Normen und Vorschriften entstehen, einhalten. Folgende Vorgaben muss ein sichernde Umwehrung erfüllen: Höhe des Geländers: Bei einer Absturzhöhe von mehr als zwölf Metern muss die Umwehrung mindestens 110 Zentimeter hoch sein, bei einer Absturzhöhe von unter zwölf Metern dagegen mindestens 90 Zentimeter. ACHTUNG: Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften über die notwendige Absturzhöhe. Schutz vor Abnutzung: Das Material des Geländers muss vor möglicher Abnutzung wie Korrosion, Fäulnis oder Versprödung geschützt werden. Belastung: Ausdehnungswerte durch Temperaturunterschiede und die Gewichtsbelastung durch Horizontal- und Vertikallasten wie zum Beispiel durch Wind und Schnee müssen bei der Gestaltung und Befestigung mit eingeplant werden. Das Hindurchfallen durch einzelne Geländerteile muss verhindert werden, zum Beispiel durch Zwischenstäbe. Für den Einsatz sowie die Befestigung des Dachgeländers müssen des Weiteren die Gegebenheiten der Fläche beachtet werden, wie der Unterschied in Höhe zwischen Absturzkante und der darunter liegenden Fläche bzw. dem Gegenstand, der Platz sowohl des Gebäudeteils als auch der darunter liegenden Fläche/ des Gegenstands beschaffen ist, also ob der der Boden gerade ist oder sich neigt, ob die flache Fläche rutschig oder sich dort lose Bestandteile befinden, die Gewichtsbelastungen durch Menschen, Werkzeug oder Material auftreten die Umgebung beschaffen ist, also wie sich Sicht- und Witterungsverhältnisse und Bewegungsfreiheiten auf die Arbeitsfläche auswirken. Form des Geländers und seine Befestigung Grundsätzlich sollte die Geländerbasis aus Holm, Zwischenseitenschutz und Bordbrett bestehen. Der Zwischenseitenschutz kann ein oder mehrere Zwischenholme, ein Rahmen oder ein Geflecht sein. Alle Teile des Geländers sollten fest miteinander verbunden sein und dürfen sich nicht unbeabsichtigt lösen. Das Geländer muss so gesichert werden, dass es nicht umfallen kann. Dies kann entweder durch eine feste Verbindung mit der Dachfläche gelöst werden oder durch entsprechend Ausleger, die auch ein Kippen unter großer Last verhindern und rutschfest sind. ACHTUNG: Für das Profil der Bewehrung und ihre Verankerung ist eine statische Berechnung notwendig! Kollektivschutz Sicherheitsgeländer von amh als effiziente Lösung Um den Absturz von Mitarbeitern bei Arbeiten auf einem Dach bestmöglich zu verhindern und gleichzeitig allen Normen und Vorschriften zu genügen, sollte auf professionelle und qualitativ hochwertige Sicherungssysteme zurückgegriffen werden. Mit dem Kollektivschutz Sicherheitsgeländer von amh haben Bauherren ein vielfältiges Element zur Absturzsicherung an der Hand. Es ist schnell montiert und kann flexibel eingesetzt werden. Durch die flachen und gummierten Ausleger ist ein fester Stand bei geringer Stolpergefahr gewährleistet. Auch Neigungen der Fläche macht das Geländer von amh problemlos mit. Es eignet sich damit nicht nur auf Flachdächern, sondern auch Steildächern. Auf Wunsch ist zudem die feste und dauerhafte Montage möglich. Die Beachtung und Umsetzung von Gesetzen, Vorschriften und Normen sowie der statischen Erfordernisse bei der technischen Umsetzung ist für amh selbstverständlich. Lassen Sie sich von uns umfassend beraten, wie Sie das Geländer als Absturzsicherung unkompliziert und kostengünstig auf Ihrer Baustelle einsetzen können. Alle Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 (30) 93 95 36-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage! Der Beitrag Absturzsicherung durch Geländer: Basisschutz für jedes Dach erschien zuerst auf amh Absturzsicherungen Berlin.
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