Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Krankenkassen informieren Agentur für Arbeit

Arbeitgeber sind seit Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich zwar weiterhin „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich aber nicht mehr vorgesehen. Für Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit gilt diese Regelung seit Anfang des Jahres 2024.

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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: BAG vom 13.12.2023 5 AZR 137/23

Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und

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Hilfsmittel: Oft müssen Krankenkassen das teurere zahlen

Gute Nachrichten für Menschen mit Behinderungen: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Krankenkassen ihnen die besten und modernsten Hilfsmittel finanzieren, die es überhaupt gibt. Das gilt immer für Hilfsmittel, die dem unmittelbaren Ausgleich ein

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Grußwort der Agentur für Arbeit Nordhorn

Liebe Besucherinnen und Besucher, herzlich willkommen zur 11. Messe „arbeitswelten“, die Grafschafter Messe für Ausbildung und Beruf! Diese Messe bietet eine tolle Gelegenheit für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Berufseinsteiger und

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Ab 24.06.2024 weitere Einschränkungen in sv.net: Jetzt aufs SV-Meldeportal umsteigen

Abruf von Rückmeldungen ab dem 24.06.2024 für alle Fachverfahren nur noch über das SV-Meldeportal sv.net wird zum 30.06.2024 final abgeschaltet.  Seit dem 02.01.2024 ist sv.net nur noch in eingeschränktem Funktionsumfang verfügbar. Für einige Fachverfahre

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