Das Bundesarbeitsgericht hat Anfang 2022 entschieden, dass auch bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen das Gebot fairen Verhandelns gilt. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss, aufgrund der im Arbeitsverhältnis bestehenden Rücksichtnahmepflicht, ein Mindestmaß an Fairness bei den Verhandlungen wahren. Ob dies eingehalten worden ist, wird durch die Gerichte im Einzelfall entschieden. Dieses Gebot des fairen Verhandelns wird jedenfalls durch das Angebot eines nur sofort annehmbaren Aufhebungsvertrages nicht verletzt. Dies stellt aus Sicht des Gerichts keinen unzulässigen Druck dar. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt werden, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir prüfen diesen gerne für Sie! Der Beitrag Aufhebungsvertrag erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Reissig & Kollegen.
«Sehr klar, sehr kompetent, sehr schnell und zuverlässig und besonders freundlich und zugewandt. Hervorragender Kontakt, unbedingt zu empfehlen!» H.W. Der Beitrag Aufhebungsvertrag erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Ruperti | Tanja Ruperti | Berlin.
zum Artikel gehenEin Arbeitnehmer kann grundsätzlich von einer Aufhebungsvereinbarung gemäß § 323 Abs. 1 BGB wegen Nichtleistung zurücktreten, wenn sein Arbeitgeber die im Aufhebungsvertrag für den Verlust des Arbeitsplatzes zugesagte Abfindung nicht zahlt. Der Sechste Se
Der Chef ruft Sie ins Büro und Sie erhalten unerwartet die Kündigung. Ein Fall der oft vorkommt. Was jetzt und wie verhält man sich am besten, sind die häufigsten Fragen dazu, welche nachfolgend beantwortet werden. Grundsätzlich sollte zunächst Ruhe b
zum Artikel gehenInventurdifferenzen durch Mitarbeiterdiebsthle Ein Getrnkegrohndler aus dem Rheinland hatte seit ber einem Jahr mit erheblichen Inventurdifferenzen zu kmpfen. Da er keinen Laden- oder Lagerabverkauf betrieb, sondern ausschlielich belieferte,
zum Artikel gehenAbfindung vom Arbeitgeber Im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig auf die Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung kann sich aus einem Sozialplan, einem Aufhebungsvertrag, einem Abwicklungsvertra
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