Aufwendungen für die Geburtstagsfeier

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, können als Werbungskosten abgezogen werden.

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Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.

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Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.

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Aufwendungen für Erststudium

Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Aufwendungen für Erststudium

Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Sonderwerbungskosten

Aufwendungen im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen

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