Landesvorsitzende fordern einen Rechtsanspruch auf Beratung für alle von Gewalt betroffene Frauen – Regelhafte Förderung von Anlaufstellen und Stärkung der Prävention. Von den exakt 240.547 Menschen, die laut Lagebild des BKA in 2022 bundesweit offiziell häusliche Gewalt erlebt haben, sind 71,1 Prozent weiblich. Von den Täter*innen dagegen waren 76,3 Prozent männlich. Die Dunkelziffer gilt als hoch. Nach wie vor sind vor allem Frauen unabhängig ihrer sozialen, ökonomischen oder kulturellen Herkunft von häuslicher Gewalt betroffen. „Auch in Bayern gehört häusliche Gewalt für viele Frauen zum Alltag, dies ist nicht zu tolerieren. Die Zahlen sind bekannt, ebenso die Lösungen zur Bekämpfung des weitverbreiteten Phänomens. Es ist höchste Zeit, die Forderungen endlich mit aller Vehemenz umzusetzen, denn mit unzureichenden Maßnahmen oder gar von selbst verschwindet das Problem, das das Leben zahlreicher Frauen und ihrer Kinder massiv beeinträchtigt und sie oft dauerhaft traumatisiert, nicht“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl zum morgigen Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen. Die AWO-Doppelspitze fordert einen Rechtsanspruch auf Beratung für alle von Gewalt betroffene Frauen. Wolfshörndl und Schley: „Mit diesem einhergehen muss ein Ende der Projektfinanzierung zugunsten einer regelhaften Förderung für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen. Gleichzeitig müssen diese ausgebaut werden – und das barrierefrei. Außerdem gilt es, stärker in die Prävention, konkret in mehr Personal für Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und Fachstellen für Täterarbeit zu investieren.“
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