Bis dato erhoben Bausparkassen von ihren Kunden in der Sparphase jährliche Gebühren. Damit ist jetzt vom BGH ein Ende gesetzt worden. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe erklärten am letzten Dienstag eine Klausel in den Bausparbedingungen der BHW-Bausparkasse, die zur Deutschen Bank gehört, für unwirksam. Die Bausparkasse berechnet in der Sparphase für jedes Konto zwölf Euro. Als Begründung führten sie an, dass die Erhebung eines solchen Entgeltes die Bausparer in unangemessener Weise benachteiligen würde.
Der Kläger ist Mitglied der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom 23.August 2012 wurde ein Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung 2011 gefasst. Die Einzelabrechnung des Klägers enthält einen Anteil an der
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