BMVg: vorrangige Zuständigkeit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung

Bonn. Die Schwerbehindertenvertretung eines Sanitätsregiments hatte in einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Regensburg ihre Zuständigkeit für Einzelfall-Personalmaßnahmen ihrer Wählerschaft durchgesetzt: siehe Beitrag https://www.baden-kollegen.de/arbg-regensburg-vorrangige-zustaendigkeit-der-oertlichen-sbv-gegenueber-bapersbw/ Um gegenteilige Auslegungen der Dienstvorschrift A-1473/3 zu unterbinden, hat das Verteidigungsministerium sodann angeordnet, dass im Vorgriff auf eine spätere ausdrückliche Anpassung des Erlasses nun bei Einzelfall-Personalmaßnahmen schwerbehinderter Menschen generell die örtliche SBV zu beteiligen hat. Quelle: Erlass des BMVg P III 1 Az 15-05-03 vom 5. Mai 2023 Der Beitrag BMVg: vorrangige Zuständigkeit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung erschien zuerst auf Baden und Kollegen.

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BMVg: PEB-Beurteilungen vorläufig ausgesetzt und nicht mehr nutzbar

Bonn. Das Verteidigungsministerium (BMVg) reagiert auf den Rüffel des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das in mehreren Beschlüssen vom 29. August 2023 eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die mit dem neuen Beurteilungssystem eingeführte PEB (P

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FG Münster: Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice

Die Familienkasse Zentraler Kindergeld Service in Magdeburg (ZKGS) ist für die Fallgruppe Kind mit Behinderung zuständig. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema KindergeldMehr zum Thema Familienkasse Der Beitrag FG Münster: Zuständigkeit der F

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BVerwG: teilweise Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Fördersperren

Leipzig/ Daun. Ein Major fing sich ein Strafurteil wegen Missbrauch der Befehlsbefugnis ein, was selbstredend auch ein Disziplinarverfahren und eine Versetzung auslöste, und natürlich auch eine vorläufige Fördersperre für die Dauer des WDO-Verfahrens. U

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Ladendieb hat Namen hinterlassen

Dumm gelaufen: Am Donnerstagabend hat ein „männlicher Täter“, so die Polizei, in einem örtlichen Supermarkt Lebensmittel im Wert von rund zehn Euro... » weiterlesen

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Gesetzesänderungen im Januar 2017

Was ändert sich zum 01.01.2017? 1. Mindestlohn Der Mindestlohn ist ab dem 01.01.2017 von 8,50 € brutto auf 8,84 € brutto je Stunde erhöht worden. Diese Änderung basiert auf einem Vorschlag der Mindestlohnkommission. Diese wird der Regierung alle 2 Jahre e

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