Bundesmeldegesetz

Hier entstehen demnächst Informationen zum Thema. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Der Beitrag Bundesmeldegesetz erschien zuerst auf Blahusch Hausverwaltung.

zum Artikel gehen

Unbekannt: Die Vermieterbescheinigung

Seit dem 1. November 2015 gilt nun das Bundesmeldegesetz (BMG). Es verpflichtet den Vermieter, den Ein- oder Auszug eines Mieters schriftlich oder elektronisch innerhalb von 14 Tagen zu beurkunden, und zwar durch eine Vermieterbescheinigung (auch Wohnungs

zum Artikel gehen

Rede von Patrick Schenk zur besetzten Liegenschaft In der Au 14-16 (Plenarsitzung 11.05.2023)

Rede des Stadtverordneten Patrick Schenk zu Antrag NR 623 der AfD („Besetzte Liegenschaft In der Au 14-16 Endlich die Identität der meldepflichtigen Personen feststellen) Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Das Thema

zum Artikel gehen