Corona-Maßnahmen 06. November 2021

In Bayern gelten ab Samstag (06. November 2021) neue Corona-Maßnahmen. Für alle Patienten, die eine ärztliche Verordnung haben, ändert sich nichts. Mit der aktuellsten Verordnung müssen Sie für die Nutzung von Wellnessanwendungen, oder Selbstzahler auf das Ampelsystem achten. Bei einer gelben Ampel gilt in der Praxis fortan 3G-plus (genessen, geimpft, negativer PCR-Test). Bei einer roten Ampel gilt in der Praxis fortan 2G (genesen, geimpft). Im Freistaat springt die Krankenhaus-Ampel künftig auf die Stufe Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind. Stufe Rot zeigt die Ampel, wenn es landesweit 600 Intensivpatienten gibt. Wichtig: Halten Sie unbedingt den erforderlichen Mindestabstand von 1,5m zu jeder Zeit ein ──── Desinfizieren Sie Ihre Hände und tragen einen Mundnasenschutz beim Betreten der Praxis!!! ──── Wir hoffen auf Ihr Verständnis und geben alles, damit sie und wir gesund bleiben. Vielen Dank und bis bald Ihr bodysano Team

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Corona-Maßnahmen 25. November 2021

Es gelten ab Donnerstag (25. November 2021) neue Corona-Maßnahmen. STADT UND LANDKREIS ROSENHEIM ÜBER 1.000ER INZIDENZ Ab Donnerstag, 25.11.21 sind nur noch Heilmittellesitungen nach ärztlicher Verordnung möglich. Hier entfällt weiterhin jeglicher G

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Absage Bogenbauseminar November

Leider muss auch das Seminar im November abgesagt werden. Aufgrund der Corona-Maßnahmen musste die Burg zum 02.11.2020 schließen.

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Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ergänzt und verlängert!

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ergänzt und verlängert bis zum 24. November! Mit der Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) werden die grundlegenden Arbeitsschutzregeln bis einschließlich 24.11.2021 verlängert. Die entsprec

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Corona-Maßnahmen 07. Dezember 2021

Es gelten ab Dienstag (07. Dezember 2021) neue Corona-Maßnahmen. STADT UND LANDKREIS ROSENHEIM UNTER 1.000 INZIDENZ Ab Dienstag, 07.12.21 gelten für alle Wellnessanwendnungen bzw. Selbstzahler - also Kunden ohne Rezept - die 2G-Regelungen (geimpft

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Fahrschulen dürfen ihre Tätigkeit ab 8./9. 03. 2021 wieder aufnehmen

Ministerpräsidenten-Konferenz, 04.03.2021, zweiter von insgesamt fünf Öffnungsschritten, Wiederaufnahme der Fahrschultätigkeit. Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie, AHA + L -Regeln, + Schnelltests in den Fahrschulen

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