Corona-Maßnahmen 25. November 2021

Es gelten ab Donnerstag (25. November 2021) neue Corona-Maßnahmen. STADT UND LANDKREIS ROSENHEIM ÜBER 1.000ER INZIDENZ Ab Donnerstag, 25.11.21 sind nur noch Heilmittellesitungen nach ärztlicher Verordnung möglich. Hier entfällt weiterhin jeglicher G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet). Alle Wellnessanwendnungen bzw. Selbstzahler -also Kunden ohne Rezept - dürfen unsere Dienstleistung leider nicht mehr in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen enden, wenn die Inzidenz von 1.000 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Wichtig: Halten Sie unbedingt den erforderlichen Mindestabstand von 1,5m zu jeder Zeit ein ──── Desinfizieren Sie Ihre Hände und tragen einen Mundnasenschutz beim Betreten der Praxis!!! ──── Wir hoffen auf Ihr Verständnis und geben alles, damit sie und wir gesund bleiben. Vielen Dank und bis bald Ihr bodysano Team

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Corona-Maßnahmen 06. November 2021

In Bayern gelten ab Samstag (06. November 2021) neue Corona-Maßnahmen. Für alle Patienten, die eine ärztliche Verordnung haben, ändert sich nichts. Mit der aktuellsten Verordnung müssen Sie für die Nutzung von Wellnessanwendungen, oder Selbstzahler auf

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Absage Bogenbauseminar November

Leider muss auch das Seminar im November abgesagt werden. Aufgrund der Corona-Maßnahmen musste die Burg zum 02.11.2020 schließen.

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Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ergänzt und verlängert!

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ergänzt und verlängert bis zum 24. November! Mit der Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) werden die grundlegenden Arbeitsschutzregeln bis einschließlich 24.11.2021 verlängert. Die entsprec

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Corona-Maßnahmen 07. Dezember 2021

Es gelten ab Dienstag (07. Dezember 2021) neue Corona-Maßnahmen. STADT UND LANDKREIS ROSENHEIM UNTER 1.000 INZIDENZ Ab Dienstag, 07.12.21 gelten für alle Wellnessanwendnungen bzw. Selbstzahler - also Kunden ohne Rezept - die 2G-Regelungen (geimpft

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Fahrschulen dürfen ihre Tätigkeit ab 8./9. 03. 2021 wieder aufnehmen

Ministerpräsidenten-Konferenz, 04.03.2021, zweiter von insgesamt fünf Öffnungsschritten, Wiederaufnahme der Fahrschultätigkeit. Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie, AHA + L -Regeln, + Schnelltests in den Fahrschulen

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