Das Gesundheitsdaten­nutzungsgesetz

Bislang ist die Nutzung der Daten im Gesundheitsbereich kaum bis gar nicht möglich. Die Datennutzung im Gesundheitswesen bietet allerdings ein enormes Innovationspotential und damit die Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung aller grundlegend zu verbessern. Gesundheitsdaten sollten eine Art Gemeingut darstellen, von dem die gesamte Bevölkerung profitiert. Wieso das so ist, wie es um die Bereitschaft zur Datenspende und die Umsetzung steht und wie es mit den Themen Datenschutz und Datensicherheit aussieht, erkläre ich in diesem Blog-Beitrag.

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Die Ära der digitalen Gesundheitsdaten in Europa: Ein detaillierter Blick auf zentrale Gesetzesinitiativen

Die digitale Transformation verändert das Gesundheitswesen. Neue Technologien und fortschrittliche Datenerfassungssysteme revolutionieren die Bereitstellung und Verwaltung von Gesundheitsdienstleistungen. Heute werfe ich mit euch einen Blick auf die maßge

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Schrems II ad acta? Das neue Data Privacy Framework und seine Auswirkungen

In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Daten grenzüberschreitend fließen, ist der Schutz personenbezogener Daten von entscheidender Bedeutung. Dies gilt speziell für den länderübergreifenden Transfer von Gesundheitsdaten. Welche Auswirkungen das

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Fitness Trends 2020

Jedes Jahr veröffentlicht das American College of Sports Medicine die weltweiten Fitnesstrends. Wie meistens gibt es dabei nichts weltbewegend Neues. Ein paar Besonderheiten stelle ich im Folgenden vor. Auf Platz 1 der weltweiten Fitness Trends sind erneu

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Kersten: Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Das betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist in § 167 SGB IX geregelt. § 167 Abs. 2 SGB IX enthält eine Legaldefinition, was hierunter grundsätzlich zu verstehen ist. Da der Gesetzgeber in § 167 Abs. 2 SGB IX für die praktische Durchführung eines

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BEM Gespräch: Geht dies alle BR Mitglieder an?

Unterliegt ein zu einem BEM Erstgespräch eines Beschäftigten hinzugezogenes Betriebsratsmitglied einer Schweigepflicht gegenüber den anderen Betriebsratsmitgliedern? Zunächst hängt überhaupt die Beteiligung eines Betriebsratsmitgliedes bei einem BEM

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