Die Verwendung von F-Gasen in Klimaanlagen und Kältetechnik ermöglicht eine wertvolle Kühlung bei hohen Temperaturen. Viele der Stoffe tragen jedoch zum Klimawandel bei. Wir erläutern nun was F-Gase sind und wie die F-Gase Verordnung das Klima und die Umwelt schützt. Was versteht man unter F-Gase? „F-Gase“ bezeichnen fluorierte Treibhausgase. Anders als CO2, Methan (CH4) oder Lachgas (N2O) sind sie nicht natürlichen Ursprungs, sondern werden für Industriezwecke künstlich erzeugt. Die Emissionen und der negative Effekt auf den Klimawandel ist je nach Mittel etwa 100 -23.500 so hoch wie CO2. Daneben zeichnen sie sich durch eine sehr lange Verweildauer in der Atmosphäre aus und tragen in etwa so viel zum Treibhausgaseffekt bei, wie der jährliche globale Flugverkehr. Als Maßnahme um die vereinbarten Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, soll die Verwendung deutlich gesenkt werden. Welche F-Gase gibt es? Unter F-Gase fallen die Gruppen der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), und perfluorierten Kohlenwasserstoff (FKW), sowie die Stoffe Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Bekannte Kältemittel in Anlagen zur Kühlung wie R134a besitzen ein Treibhausgaspotenzial von 1300, während NF3 einen Wert von 16.100 besitzt und SF6 sogar 23.500. Das heißt ein Behälter mit 1 kg SF6 erzeugt so viele Emissionen wie 23.500 kg CO2. Wie entstehen F-Gase? F-Gase werden durch die chemische Reaktion der Fluorierung künstlich hergestellt. Sie haben ein sehr weites Anwendungsgebiet als Kältemittel von Klimaanlagen in Gebäuden und Verkehrsmitteln, sowie in Anlagen zur Kältetechnik in Supermärkten und Industrie. Dazu finden Sie auch als Treibmittel in Sprays, Feuerlöschern Schäumen und Dämmstoffen Verwendung. HFKW-Stoffe finden seit den 1990ern Anwendung in der Kühlung als Ersatzmittel für ozonabbauende Substanzen. FKWs fallen in der Herstellung von Aluminium an und wie auch NF3 in der Halbleiterindustrie und in Solarzellen. SF6 tritt in elektrischen Betriebsmitteln wie Schaltanlagen auf. Was ist die F-Gase Verordnung? Die europäische F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Im Gegensatz zu früheren Verordnung zielt sie im Rahmen des „Phase down“-Ansatzes darauf, den Einsatz von HFKW-Stoffen schrittweise zu reduzieren. Die Umsetzung in deutsches Recht ist in der Chemikalienschutz-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) geregelt. Die zentralen Mechanismen umfassen die schrittweise Reduktion von HFKW-Stoffen über den Phase-Down Ansatz, Verbote für die Verwendung und das Inverkehrbringen und die Aktualisierung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen von Kälteanlagen und Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung von Kältemitteln. Ziel ist es Anreize für Alternativen zu F-Gasen zu schaffen und die Emissionen in industriellen Anlagen bis 2030 um 70 Prozent zu senken. Verfügbare Alternativen wie Propan, Ammoniak oder CO2 besitzen ein niedrigeres Treibhausgaspotenzial. Aufgrund ihrer spezifischen Anforderungen sind die Vor- und Nachteile im Einsatz jedoch von fachlichen Experten zu bewerten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der F-Gase Verordnung und beraten bei einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Lösung. Ob die Bewertung von Kältemitteln und deren Alternativen im betrieblichen Umweltschutz oder die Erstellung von CO2-Bilanzen zur Ermittlung Ihres Reduktionspotenzials. Die AUDIT GmbH kann durch langjährige Beratungserfahrung auf einen fundierten praktischen Erfahrungsschatz sowie stets aktuelles Fachwissen zurückgreifen und stellt Ihnen dies auch gerne zur Verfügung. Bild von kobitriki auf Pixabay Der Beitrag Die Kältemittelverordnung zum Schutz des Klimas (F-Gase Verordnung) erschien zuerst auf AUDIT GmbH.
Mit der Delegierten Verordnung vom 15.09.2023 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Diese Delegierte Verordnung wird voraussichtlich ab Mitte November 2023 in
zum Artikel gehenDie Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert. Am 25. Mai 2023 hat die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2023/996 vom 23. Februar 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung
zum Artikel gehen- Deutschland – der Ifo Index des unternehmerischen Klimas stieg im März auf 99,6 von den 98,5 Punkten im Februar - Die Tschechische Nationalbank hat den Leitzinssatz auf dem Niveau von 1,75 % belassen
zum Artikel gehenDas Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine neue Fassung der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischereiprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegeg
zum Artikel gehenHU-2015-10-23-Fakturierung-Programme-DE Durch eine neue Verordnung wird die Regulierung des Wirtschaftsministeriums Nr. 23/2014 (VI.30.) über die Identifizierung der Rechnungen und Quittungen durch eine Steuerverwaltung, und die Steueramtliche Kontrolle d
zum Artikel gehen