Elterngeld: Sie sind selbstständig und erwarten ein Kind? Das müssen Sie wissen!

Sie sind selbstständig und erwarten ein Baby? Wir erklären Ihnen, wie Sie folglich das Ihnen zustehende Elterngeld beantragen und, worauf Sie achten müssen. Dauer der Elternzeit Grundsätzlich gilt, sollte ein Elternteil allein die Betreuung des Kindes übernehmen, so erstreckt sich die Elternzeit auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Bei einer Aufteilung beider Elternteile, kann diese auf bis zu 14 Monate erweitert werden. Höhe des Elterngeldes Zunächst werden Sie anhand Ihres monatlichen Netto-Einkommens kategorisiert gelistet. Demnach ergeben sich folgende Abstufungen: Verdienen Sie bis zu 1000 netto im Monat, so erhalten Sie einen Betrag in Höhe von 67% Ihres genauen Einkommens. Liegt ihr Netto-Verdienst bei bis zu 1220 Euro, so sind es 66%, ab einem Gehalt von monatlichen 1240 Euro oder mehr, erhalten Sie 65% dieses Betrages als Elterngeld. Gemessen und berechnet wird dies meist an den Gehaltsbescheiden des einjährigen Zeitraums vor der Schwangerschaft. Der Höchstsatz liegt in diesem Bereich bei 1800 Euro/Monat. Die Besonderheit bei Krankenkassen Ist man privat versichert, so ändert sich grundsätzlich nichts an dem Versicherungsverhältnis. Eine Anpassung der Beiträge auf die Bezüge innerhalb der Elternzeit kann allerdings nur bei Eigeninitiative der werdenden Eltern geschehen. Gesetzlich Versicherte können sich sollten beide Elternteile gesetzlich versichert sein über eine gesonderte Familienversicherung versichern lassen. Dies kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn man monatlich höchstens 395 Euro oder in einem Minijob-Verhältnis 450 Euro verdient. Wichtig! Zu viel gezahltes Elterngeld ist von Selbstständigen definitiv zurückzuzahlen. Nach dieser folgt nämlich eine Prüfung und eine Forderung der Elterngeldstelle über die präzisen Angabe der tatsächlichen Einkünfte in diesem Zeitraum. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Bildquelle: © ivanko80 Fotolia.com

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