Eine Versicherung ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein "ewiges Widerrufsrecht" beim Verfassungsgerichts gescheitert. Die Versicherung hatte sich gegen BGH-Urteile gewehrt, die Kunden ein "ewiges Widerrufsrecht" bei fehlerhaften Belehrungen ermöglicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Kunden ein "ewiges Widerrufsrecht" eingeräumt, wenn der Vertrag auf Basis fehlerhafter Belehrungen zustande gekommen ist. Der BGH bezieht sich hierbei auf Europarecht. Im Ergebnis müssen Versicherung bei einem Widerruf eines Kunden den Vertrag so behandeln, als wäre er nicht geschlossen worden. Die eingezahlten Beträge müssen dem Kunden in diesem Falle auch nach Jahren noch komplett zurück gezahlt werden. Für Kunden ist diese Regelung deutlich vorteilhafter als eine Vertragskündigung. Hier würde dem Kunden nur der Rückkaufswert zustehen. Dieser ist aufgrund der Vertragskosten oftmals geringer als die eingezahlten Beträge.
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