Ewiges Recht auf Kündigung

Eine Versicherung ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein "ewiges Widerrufsrecht" beim Verfassungsgerichts gescheitert. Die Versicherung hatte sich gegen BGH-Urteile gewehrt, die Kunden ein "ewiges Widerrufsrecht" bei fehlerhaften Belehrungen ermöglicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Kunden ein "ewiges Widerrufsrecht" eingeräumt, wenn der Vertrag auf Basis fehlerhafter Belehrungen zustande gekommen ist. Der BGH bezieht sich hierbei auf Europarecht. Im Ergebnis müssen Versicherung bei einem Widerruf eines Kunden den Vertrag so behandeln, als wäre er nicht geschlossen worden. Die eingezahlten Beträge müssen dem Kunden in diesem Falle auch nach Jahren noch komplett zurück gezahlt werden. Für Kunden ist diese Regelung deutlich vorteilhafter als eine Vertragskündigung. Hier würde dem Kunden nur der Rückkaufswert zustehen. Dieser ist aufgrund der Vertragskosten oftmals geringer als die eingezahlten Beträge.

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Kündigung fehlt dennoch Mietverhältnis beendet?

Schließt ein Paar gemeinsam einen Mietvertrag ab, muss  die Wohnung auch gemeinsam gekündigt werden. Zieht jedoch ein Partner aus, ist sein Mietverhältnis auch beendet, wenn der andere die Zustimmung zur Kündigung verweigert. Das ergibt sich aus dem Prinz

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Kündigung und Neuanfang ich folge meiner Leidenschaft

Wenn Du mir schon länger folgst oder mich kennst, weißt Du sicher, dass ich nun schon seit fast 18 Jahre in der IT-Branche meine Brötchen verdiene und in all den Jahren einer einzigen Firma treu geblieben bin. Warum ich nun den Schritt gegangen bin und ge

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Kunstprojekt Da-Sein, Martin Rosner in Adlersberg

blau 1, 2023Die Fotoarbeit »blau 1« greift das Thema »Hoffen wider alle Hoffnung« gleich auf mehreren Bedeutungsebenen auf.Durch eine erhöhte Präsentation im Kirchenraum und die besondere Größe von 100 × 250 cm lenkt sie den Blick nach oben – himmelwärts.

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Fristlose Kündigung eines Nutzeraccounts durch Facebook nur in Ausnahmefällen

Face­book darf ohne vor­he­ri­ge Ab­mah­nung ein Nut­zer­kon­to nur in eng be­grenz­ten Aus­nah­me­fäl­len  kün­di­gen. Es muss etwa eine be­son­ders gra­vie­ren­den Ver­trags­ver­let­zun­g oder die of­fen­sicht­li­che Zweck­lo­sig­keit einer Ab­mah­nung

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Falsch geparkt ist kein Kündigungsgrund

Hat ein Mieter mit seinem PKW die Zufahrt vor der Garage des Vermieters geparkt, ist das kein Grund für eine ordentliche oder gar fristlose Kündigung. Hat er unkorrekt geparkt, stellt keine Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar. Vielmehr handelt es s

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