Facebook darf ohne vorherige Abmahnung ein Nutzerkonto nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kündigen. Es muss etwa eine besonders gravierenden Vertragsverletzung oder die offensichtliche Zwecklosigkeit einer Abmahnung vorliegen. Das OLG Karlsruhe hat mit dieser aktuellen Entscheidung der Berufung eines Nutzers des sozialen Netzwerks weitgehend stattgegeben. Facebook hatte im Sommer 2019 zwei Beiträge des Klägers gelöscht und den [] Der Beitrag Fristlose Kündigung eines Nutzeraccounts durch Facebook nur in Ausnahmefällen erschien zuerst auf Häger und Birk Rechtsanwälte - 0421 6395100 - Anwaltskanzlei in Bremen.
Hat ein Mieter mit seinem PKW die Zufahrt vor der Garage des Vermieters geparkt, ist das kein Grund für eine ordentliche oder gar fristlose Kündigung. Hat er unkorrekt geparkt, stellt keine Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar. Vielmehr handelt es s
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