Fluggastrechte bei Streiks: Was Sie als Passagier jetzt wissen sollten

Fluggastrechte bei Streiks: Was Sie als Passagier jetzt wissen sollten Streiks können zu unvorhergesehenen Störungen im Flugverkehr führen und Passagiere vor große Herausforderungen stellen. Doch welche Rechte haben Fluggäste eigentlich, wenn ihr Flug wegen eines Streiks ausfällt oder sich stark verspätet? Was Sie im Falle eines Streiks tun können, erfahren Sie jetzt in unserer Kurzübersicht. Ihre Rechte als Passagier im Streikfall:Informationen und BetreuungDie Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie über Streiks und deren Auswirkungen auf Ihren Flug zu informieren. Darüber hinaus muss sie Ihnen bei Bedarf angemessene Unterstützung in Form von Verpflegung und Unterkunft anbieten.Anspruch auf alternative Beförderung: Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum Zielort. Dies kann z.B. ein Ersatzflug, eine Umbuchung auf einen anderen Flug, unter Umständen auch eine Bahn- oder Busfahrt oder ein Mietwagen sein. Alternativ haben Sie Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises.Entschädigung bei Flugannullierung: Je nach den Umständen des Streiks haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine pauschale Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung.Beilegung von Streitfällen: Sollte es zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft zu Unstimmigkeiten über Ihre Ansprüche kommen, können Sie sich an eine neutrale Schlichtungsstelle wie die söp wenden. Wir helfen Ihnen, eine faire Lösung ohne langwierige Gerichtsverfahren zu finden.Weitere Informationen zu Passagier-Rechten bei einem Streik der Fluggesellschaft oder am Flughafen finden Sie auch im Onlinebeitrag der Landesschau Rheinland-Pfalz. FazitIm Falle eines Streiks sollten Fluggäste ihre Rechte kennen und wissen, wie sie diese durchsetzen können. Als neutrale Schlichtungsstelle kann die söp helfen, Konflikte zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften fair und effizient zu lösen. Sie haben noch weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne, Ihr Anliegen zu klären. Der Beitrag Fluggastrechte bei Streiks: Was Sie als Passagier jetzt wissen sollten erschien zuerst auf Schlichtungsstelle Reise & Verkehr.

zum Artikel gehen

Streiks: Fluggastrechte bei verspäteten und annullierten Flügen

Welche Rechte haben Passagier:innen bei annullierten und verspäteten Flügen? Bei Annullierungen und Verspätungen von Flügen durch Streiks haben die Flugreisenden bestimmte Rechte. Je nach Ursache des Flugproblems können sie Anspruch auf Erstattung ihrer T

zum Artikel gehen

BGH schwächt Fluggastrechte beim Cross Ticketing

Der Bundesgerichtshof hat diese Woche entschieden (Az. X ZR 25/22), dass es Fluggesellschaften zusteht, den Passagier:innen die Beförderung zu verweigern, wenn diese bei einer Buchung von Hin- und Rückflug nur den Rückflug in Anspruch nehmen wollen (Cross

zum Artikel gehen

Streiks in der Luftfahrt: Das sollten Flugreisende unbedingt wissen 

Berlin, 09. August 2023 – Mitten in der Hauptferienzeit dürfte diese Meldung bei vielen Flugreisenden einen Schrecken und viele Erinnerungen an das Flugchaos im letzten Sommer auslösen. Bei europäischen Fluggesellschaften und an einigen Flughäfen wird im

zum Artikel gehen

Streiks bei easyJet: Airline lässt Flugreisende schon wieder im Stich

Flugreisende der britischen Airline easyJet müssen sich heute auf Verspätungen und Flugausfälle einstellen. Grund dafür sind geplante Streiks des Kabinen-Personals, zu denen die Gewerkschaft Verdi aufgerufen hat. Was betroffene Flugreisende jetzt beachten

zum Artikel gehen

Fluggastrechte: Wer nicht fliegt, kann Geld zurückfordern

Entscheiden Passagier:innen von sich aus, einen Flug aus unterschiedlichen Gründen nicht anzutreten, können sie einen Teil des Ticketpreises zurückfordern. Denn die Steuern und Gebühren, die insbesondere bei billigen Flügen einen Großteil des Preises ausm

zum Artikel gehen