Förderung unternehmerischen Know-hows

Alles zur Förderung im Überblick: Das Förderprogramm Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen noch bis 31.12.2022 eine Beratung. Diese Beratung kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durchgeführt werden. Unternehmen die sich in sogenannten Schwierigkeiten befinden, können ebenfalls einen Zuschuss zu Fragen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen erfahren Sie hier. Wer wird gefördert? 1. Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen), wenn Sie als KMU definiert werden: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – definiert nach der europäischen Definition Ausschlaggebend sind Größe (Mitarbeiter, Umsatz, Bilanzsumme) und Ressourcen (Eigentum, Partnerschaft, Verflechtungen) Weiterführend wird unterschieden in 3 Kategorien: Eigenständiges Unternehmen: völlige Unabhängigkeit oder bestehende Partnerschaft mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen <25 % Partnerunternehmen: Beteiligung an einem anderen Unternehmen mit mind. 25% und nicht höher als 50% = Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Verbundenes Unternehmen: Beteiligung von über 50 % Bestimmung: Gemäß der Definition ist ein Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. 2. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) Als Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gilt: Kapitalgesellschaft: „Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (AG, KGaA, GmbH) muss mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein. Dies ist der Fall wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen die im allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht (Nummer 20 Buchstabe a der Leitlinie).“ Personengesellschaft: „Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaften haften (oHG, KG), müssen mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel in Folge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein (Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinie). Hier werden auch die Einzelunternehmen sowie die Freiberufler eingeordnet.“ Was wird gefördert? Für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können folgende Schwerpunkte innerhalb der Beratung gefördert werden: Allgemeine Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungen für Unternehmen die; von Frauen geführt werdenvon Migrantinnen oder Migranten geführt werdenvon Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werdenzur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragenzur Arbeitsgestaltung für MA mit Behinderung beitragenzur Fachkräftegewinnung und-sicherung beitragenzur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragenzur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen Unternehmen in Schwierigkeiten können durch eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung ihrer wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Bei diesen Unternehmen ist zusätzlich eine Folgeberatung möglich, in der Vertiefung der Maßnahmen aus der Erstberatung (z.B. wirtschaftliche, personelle, organisatorische oder finanzielle Fragen zur Unternehmensführung) Wie lange kann eine Förderung in Anspruch genommen werden? Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Bei Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal. 6 Monate) durchgeführt werden und abgerechnet werden. Wer wird nicht gefördert? Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen. In welcher Höhe werden Beratungskosten gefördert? UnternehmensartBemessungs­grundlageRegionFördersatzmaximaler ZuschussJunge Unternehmennicht länger als 2 Jahre am Markt4.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %3.200 Euro Region Lüneburg60 %2.400 Euro alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig 50 %2.000 Euro Bestandsunternehmenab dem dritten Jahr nach Gründung3.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 % 2400 Euro Region Lüneburg60 %1800 Euro alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig 50 %1500 EuroUnternehmen in Schwierigkeiten3000 EuroAlle Standorte90 %2.700 EuroSätze der Förderung innerhalb der Unternehmensarten und Region Was wird für Gastronomen und Hoteliers nicht gefördert? Es gibt eine Reihe von Beratungen und -themen, die nicht förderfähig sind. Darunterfallen z.B.: Beratungen, die ganz oder teilweise durch andere öffentliche Mittel gefördert werden oder mittels eines Europäischen Sozial Fonds oder eines Strukturfonds.Von Beratern selbst vertriebene Waren oder Dienstleistungen und damit in Verbindung stehende Vermittlungstätigkeiten.zum Großteil Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten.überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.rechtlich oder ethisch nicht vertretbare Inhalte Antragsstellung zur Förderung: Für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten muss vorab ein erstes kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner stattfinden. Bestandsunternehmen ist dies freigestellt. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ bei der BAFA zu finden ist.Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.Der Antrag für eine Förderung und der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten einer Beratung ist lediglich online zu stellen. Zuwendungsempfänger u. Antragssteller ist das beratene d.h. das Unternehmen, dass die Beratung benötigt.Nach Antragsstellung der Förderung, werden die eingereichten Unterlagen von der zuständigen Stelle und BAFA geprüft. Nach der Prüfung erhalten Sie alle wichtigen Informationen, wie z.B. Vorlagefristen und Bedingungen der Förderung.Erst wenn Sie von der Zuständigen Stelle Rückmeldung erhalten haben, kann mit der geförderten Beratung begonnen werden. Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf und wir sprechen gerne in einem kostenfreien Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten. 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