Formulare, die eine ärztliche Aufklärung und die Entscheidung des Patienten, ob er eine angeratene Untersuchung vornehmen lassen will, dokumentieren sollen, unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht einer Kontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, Der Beitrag Formulare zur ärztlichen Aufklärung unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht einer AGB-Kontrolle erschien zuerst auf horak. Rechtsanwälte - Arzthaftungsrecht.
Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug mit der angebotenen Arbeitsleistung, wenn er einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände erteilt, obwohl dieser gemäß den verordnungs
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zum Artikel gehenWorum geht es? Im arbeitsrechtlichen Alltag nicht selten: Ein Arbeitnehmer kündigt das Arbeitsverhältnis. Im Anschluss an die Eigenkündigung, in manchen Fällen sogar unmittelbar, folgt die Vorlage einer ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigu