Gebrauchtwagenkaufvertrag – Abtretung von Sachmängelhaftungsansprüche gegen Dritte

Kein Verkauf von Deliktansprüchen im Gebrauchtwagenkauf Wenn Probleme mit einem gebrauchten Fahrzeug auftauchen, können sich komplexe Rechtsfragen ergeben. Nicht selten werden im Kaufvertrag Ansprüche aus Sachmängelhaftung an den Käufer abgetreten. Dies wirft die Frage auf, ob der Käufer dann auch deliktische Ansprüche gegen den Hersteller verliert. Gerichte müssen in solchen Fällen sorgfältig abwägen, [...]

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Gebrauchtwagenkaufvertrag  arglistiges Verschweigen eines Unfallschadens

Rechtlicher Ärger nach Autokauf: Unfallschäden nicht offengelegt Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Konstanz abgewiesen, in dem es um die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrags ging. D

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Haftungsausschluss im Gebrauchtwagenkaufvertrag: Wann ist er wirksam und wann nicht?

In zahllosen Gebrauchtwagenkaufverträgen kommt der Haftungsausschluss als zentraler Bestandteil zur Anwendung. Der Sinn dieses Ausschlusses liegt darin, dass die Verkäuferhaftung für ganz bestimmte Fahrzeugmängel entweder begrenzt oder gänzlich ausgeschlo

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Fahrzeugweiterverkauf Aktivlegitimation bei Abtretung von Ansprüchen aus Sachmängelhaftung

Gebrauchtwagen-Käufer haben Anspruch auf Schadensersatz bei Mängeln Der Kauf eines Gebrauchtwagens birgt immer ein gewisses Risiko. Häufig stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Fahrzeug Mängel aufweist, die den Verkäufer nicht offenbart hat. In diese

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Marketplace: Amazon haftet für Markenverletzungen von Händlern

Der Online-Riese tritt auf dem Markt nicht nur als Anbieter, sondern auch als Plattform für Dritte auf. Verstoßen die Händlerinnen und Händler gegen Markenrechte, will Amazon dafür allerdings keine Verantwortung übernehmen. Das geht so nicht, urteilt der

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Vorsicht bei Schenkungen

Rechtsanwalt Jürgen Walczak aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Erbrecht: Vorsicht bei Schenkungen Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung ist immer wieder festzustellen, dass bei den Beteiligten eine Fehlvorstellung über den Umfang der Befugnisse besteh

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