Am 13. Juni 2014 ist die EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Unter anderem hat sich das Widerrufsrecht geändert. Onlinehändler mussten ihre Shops und Auktionsangebote anpassen. Wer die geänderte Rechtslage nicht richtig umgesetzt hat, läuft Gefahr, von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Nachdem inzwischen rund ein Vierteljahr vergangen ist, werden die ersten Gerichtsentscheidungen zum neuen Widerrufsrecht bekannt. Erfahren Sie mehr zu den Entscheidungen der Landgerichte aus Bochum und Gießen.
Der nach der Gesetzesänderung am 13. Juni 2014 entbrannte Streit um das Erfordernis der Angabe einer Telefonnumer in der Widerrufsbelehrung setzt sich fort. Zur Erinnerung: Die Mitteilung einer Telefonnummer für die Entgegennahme von Widerrufserklärungen
Im Zuge der zahlreichen Urteile des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit dem sogenannten „ewigen Widerrufsrecht“ hat der Bundesgerichtshof per Urteil vom 21.02.2017 für den Fall des Widerrufs eines Darlehens keine eigene Entscheidung getroffen, sondern
zum Artikel gehenDie Weitergabe der Telefonnummer eines Mieters durch den Vermieter an Handwerker wirft verschiedene datenschutzrechtliche Fragen auf. Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Telefonnummern als personenbezogene Daten zu verstehen und unterliegen dahe
Die Betreiberin einer Social Media-Plattform ist verpflichtet, über den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer eines Nutzers Auskunft zu erteilen,
zum Artikel gehenDie fehlende Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass das Bauunternehmen den vollständigen Werklohn zurückzahlen muss. Was ist passiert? Der Bauherr fordert vom Bauunternehmen den Vorschuss in Höhe von 12.435 Euro zurück. Diese Zahlung hat er nach der Be
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