Grunderwerbsteuer, Share-Deals und der Freibetrag – die Benachteiligung der Kleinanleger

Die Grunderwerbsteuer wird immer wieder mehr oder weniger heißt diskutiert. Sie gilt als ungerecht, ermöglicht Steuertricks bei großen Transaktionen und verhindert die Bildung von Wohneigentum – so die allgemeine Meinung. Dabei erscheint es tatsächlich ungerecht, dass jeder private Hauskäufer zur Zahlung von bis zu 6,5% Grunderwerbsteuer verpflichtet wird, während Konzerne und institutionelle Investoren dank Share-Deals weitestgehend steuerfrei Immobilien und Portfolien kaufen und verkaufen können. Die FDP hat dazu passend einen Vorschlag unterbreitet, der insbesondere Eigenheimkäufern nützen würde. Mehr dazu im folgenden Beitrag. Der Beitrag Grunderwerbsteuer, Share-Deals und der Freibetrag – die Benachteiligung der Kleinanleger erschien auf Betonrendite.de.

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Keine Berücksichtigung der Instandhaltungsücklage bei Berechnung der Grunderwerbsteuer

Keine Berücksichtigung der Instandhaltungsücklage bei Berechnung der Grunderwerbsteuer Bei der Berechnung von Grunderwerbsteuer sind einige Faktoren zu berücksichtigen, während andere nicht mit in die Berechnung einfließen dürfen. Zu diesem Thema musste s

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Grunderwerbsteuer in Hamburg steigt

Wie der NDR berichtet hat heute der Hamburger Senat sich darauf verständigt die Grunderwerbsteuer in Hamburg ab 2023 auf 5,5% anzuheben, von bisher 4,5%. Die Grunderwerbssteuer wird beim Erwerb einer Immobilie fällig. Sie ist Teil der Kaufnebenkosten, die

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