Keine Berücksichtigung der Instandhaltungsücklage bei Berechnung der Grunderwerbsteuer Bei der Berechnung von Grunderwerbsteuer sind einige Faktoren zu berücksichtigen, während andere nicht mit in die Berechnung einfließen dürfen. Zu diesem Thema musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Frage beschäftigen, ob eine Instandhaltungsrücklage beim Eigentumsübergang des entsprechenden Grundstücks bei der Berechnung der [...] Der Beitrag Keine Berücksichtigung der Instandhaltungsücklage bei Berechnung der Grunderwerbsteuer erschien zuerst auf AKZENT Immobilien.
Wie der NDR berichtet hat heute der Hamburger Senat sich darauf verständigt die Grunderwerbsteuer in Hamburg ab 2023 auf 5,5% anzuheben, von bisher 4,5%. Die Grunderwerbssteuer wird beim Erwerb einer Immobilie fällig. Sie ist Teil der Kaufnebenkosten, die
zum Artikel gehenDie Grunderwerbsteuer wird immer wieder mehr oder weniger heißt diskutiert. Sie gilt als ungerecht, ermöglicht Steuertricks bei großen Transaktionen und verhindert die Bildung von Wohneigentum – so die allgemeine Meinung. Dabei erscheint es tatsächlich un
zum Artikel gehenKreditzweitmarktförderungsgesetz enthält Änderungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer
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zum Artikel gehenDurch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1.1.2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer, die nun aber durch das Kreditzweitmark
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