Golfplätze sind unbebaute Grundstücke. „Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten“ (§ 197 BewG). „Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten“ (auch § 197 BewG). Wenn’s vom Gutachterausschuss (GAA) für Golfplatz-Grundstücke keinen Bodenrichtwert (BRW) gibt, können Finanzämter (FA) bei der Ableitung von Bodenwerten in bisher ungeahnter Weise kreativ werden. 3 Beispiele von durch FA festgesetzte Grundsteuerwerte von Golfplatz-Grundstücken, für welche die zuständigen GAA keine BRW ermittelt haben: Golfplatz in NRW: Durch ein FA angesetzter BRW: 175,00 €/qm. Das ist dort der BRW des GAA für Wohnbaufläche ! Golfplatz in Hessen: Durch ein FA angesetzter „BRW“: 53,00 €/qm. Das sind dort 10% des durchschnittlichen BRW der gesamten Gemeinde für bebaute (!) Grundstücke Golfplatz in NRW: Durch ein FA im November 2023 angesetzter BRW: 2,50 €/qm. Das ist der örtliche BRW für Grünland Durch dasselbe (!) FA für die selben Grundstücke im April 2024 angesetzter BRW: 6,50 €/qm. Das ist der örtliche BRW für Ackerland Fazit Nr. 1: Unbebauten Golfplatz-Grundstücken „vergleichbare“ Flächen sind für das eine Finanzamt Wohnbauflächen, für ein anderes Finanzamt bebaute Grundstücke und für ein drittes Finanzamt mal Grünland, mal Ackerland. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Fazit Nr. 2: Wer den Grundsteuerwertbescheid für seine Golfplatz-Grundstücke (bzw. die des Verpächters) bisher immer noch nicht angeschaut hat, sollte das nun wirklich mal tun! Vielleicht steht da ja auch etwas „Kreatives“ drin …. The post Grundsteuerwert von Golfplatz-Grundstücken: „Kreative“ Finanzämter appeared first on billion.
Wenn Sie im neuen Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts für Ihr Golfplatz-Grundstück (gepachtet, im Eigentum oder im Erbbaurecht) einen Grundsteuerwert oder Boden(richt)wert entdecken, der Ihnen unverhältnismäßig hoch erscheint, dann sollten Sie den vom
Haben Sie den neuen Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts für die von Ihnen genutzten Golfplatz-Grundstücke schon gesehen? Nein? Weil Sie (als Golfclub oder Betreibergesellschaft) die Grundstücke ja gepachtet haben? Und weil die Bescheide vom Finanzamt
Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus
zum Artikel gehenFinanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus
zum Artikel gehenIn den 1990er Jahren gab es hierzulande einen „Golfplatz-Bauboom“. Allein in den fünf Jahren von 1991 bis 1995 gingen 150 neue Golfanlagen in Betrieb. Die meisten davon wurden auf gepachteten Grundstücken errichtet. Dazu schlossen die Träger der Golfanlag