Grundsteuerwertbescheide für Golfplatz-Grundstücke: Jetzt prüfen!

Haben Sie den neuen Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts für die von Ihnen genutzten Golfplatz-Grundstücke schon gesehen? Nein? Weil Sie  (als Golfclub oder Betreibergesellschaft) die Grundstücke ja gepachtet haben? Und weil die Bescheide vom Finanzamt direkt an den Grundeigentümer/Verpächter gehen? Ja, aber Sie als Pächter müssen doch die Grundsteuer zahlen! Der Verpächter leitet die Rechnung (den Grundsteuerbescheid) jährlich an Sie weiter.  Nicht alle Verpächter haben die neuen Grundsteuerwertbescheide für die Golfplatz-Grundstücke ihren Pächtern bekannt gegeben. Und nicht alle Pächter haben bei ihren Verpächtern überhaupt schon danach gefragt. Also: Fragen Sie doch bitte mal Ihren Verpächter nach dem Grundsteuerwertbescheid. Schauen Sie, welchen neuen Grundsteuerwert das Finanzamt festgesetzt hat. Grundsteuerwerte von 20,00 €/qm und mehr sind für Golfplatz-Grundstücke keine Seltenheit! Denken Sie und der Grundeigentümer, dass der vom Finanzamt festgestellte Wert zu hoch ist? Dann sollte der Grundeigentümer Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten kann der Grundeigentümer dann nachweisen lassen, dass der tatsächliche Wert / Verkehrswert der Golfplatz-Grundstücke niedriger ist als der vom Finanzamt festgesetzte neue Wert. The post Grundsteuerwertbescheide für Golfplatz-Grundstücke: Jetzt prüfen! appeared first on billion.

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Nochmals: Grundsteuer- / Boden(richt)werte für Golfplatz-Grundstücke: Auf Richtigkeit prüfen (lassen)!

Wenn Sie im neuen Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts für Ihr Golfplatz-Grundstück (gepachtet, im Eigentum oder im Erbbaurecht) einen Grundsteuerwert oder Boden(richt)wert entdecken, der Ihnen unverhältnismäßig hoch erscheint, dann sollten Sie den vom

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Grundsteuerwert von Golfplatz-Grundstücken: „Kreative“ Finanzämter

Golfplätze sind unbebaute Grundstücke.  „Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten“ (§ 197 BewG). „Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten

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Pachtverträge für Golfplatz-Grundstücke: Handlungsbedarf nach 30 Jahren

In den 1990er Jahren gab es hierzulande einen „Golfplatz-Bauboom“. Allein in den fünf Jahren von 1991 bis 1995 gingen 150 neue Golfanlagen in Betrieb. Die meisten davon wurden auf gepachteten Grundstücken errichtet. Dazu schlossen die Träger der Golfanlag

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Golfen

Büroausflug Golfplatz Panorama Golf Passau Abschlag üben und danach Ball suchen Der Beitrag Golfen erschien zuerst auf Friedl und Partner.

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Gutachten, Studien, Berichte: Aktuell mit „Schnapszahl“

Frage eines Interessenten: Warum aktuell gerade „818“ Gutachten? Weil Dr. Falk Billion die Gutachten, Studien und Berichte, die er erstellt, seit Beginn seiner einschlägigen Aktivitäten durchnummeriert. Und soeben sein Gutachten mit der Nr. 818 abgeliefer

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