Koalitionsverhandlungen: Plan International fordert die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Der Appell, das Vorhaben voranzutreiben, richtet sich in erster Linie an die künftige Bundesregierung. In ihrem Sondierungspapier haben sich alle an den derzeitigen Koalitionsverhandlungen beteiligten Parteien eindeutig zu einer Grundgesetzänderung bekannt. „Nach einer erfolgreichen Regierungsbildung muss diese zügig angegangen werden“, so Kathrin Hartkopf weiter. „Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass die Belange und Interessen der Kinder zu oft übergangen werden. Die neue Regierung hat die Chance, diesen historischen Schritt zu gehen und die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken.“ Die UN-Kinderrechtskonvention hat in Deutschland bislang nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht damit unterhalb der Verfassung. Wenn es zu Konflikten zwischen der UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz kommt, hat das Grundgesetz demnach Vorrang. Daher ist es aus Sicht von Plan International Deutschland wichtig, einen bereichsübergreifenden Kindeswohlvorrang sowie die Beteiligungsrechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen. Kinder sind demnach gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität. Die Bundesregierung hatte Anfang dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf den Weg gebracht. Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich gewesen. Das Vorhaben war in der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Bundestagsfraktionen gescheitert. Weitere Informationen: Plan International Deutschland e.V., Kommunikation, Bramfelder Str. 70, 22305 Hamburg Alexandra Tschacher, Teamleiterin Media Relations, Tel. 040 607716-278 Sascha Balasko, Referent Media Relations, Tel. 040 607716-146, presse@plan.de

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