Verjährung von Mängelansprüchen bei Bauüberwachungsfehlern Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in seinem Beschluss vom 31. März 2022 entschieden, dass die Mängelansprüche der Klägerin gegen den Architekten aufgrund von Bauüberwachungsfehlern verjährt sind. Der Beginn der Verjährungsfrist wurde mit der Abnahme der Architektenleistungen festgestellt. Eine Hemmung der Verjährung konnte nicht nachgewiesen werden, und es gab keine Anzeichen für []
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Vor allem im professionellen Bauen hat es sich eingebürgert, vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (umgangssprachlich: Gewährleistungsfrist) eine sogenannte Gewährleistungsnachschau zu machen. Vor Ablauf der Verjährungsfrist (beim BGB-Vertra
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zum Artikel gehenDas Kammergericht Berlin entschied einen interessanten Fall zur Observierung wegen Drogenkriminalität sowie sich hieran anschließend wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Diesen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen den Angeklagten
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